REGELN FÜR DIE ARBEIT DER INTERNATIONALEN ANTIIMPERIALISTISCHEN UND ANTIFASCHISTISCHEN EINHEITSFRONT
Bestehende Übersetzungen
- REGELN FÜR DIE ARBEIT DER INTERNATIONALEN ANTIIMPERIALISTISCHEN UND ANTIFASCHISTISCHEN EINHEITSFRONT
- RULES FOR THE WORK OF THE INTERNATIONAL ANTI-IMPERIALIST AND ANTI-FASCIST UNITED FRONT
- REGLAS PARA EL TRABAJO DEL FRENTE ÚNICO INTERNACIONAL ANTIIMPERIALISTA Y ANTIFASCISTA
- RÈGLES POUR LE TRAVAIL DU FRONT UNI ANTI-IMPÉRIALISTE ET ANTIFASCISTE INTERNATIONAL
- Правила работы Международного антиимпериалистического и антифашистского единого фронта
Regel 1. Als Initiatoren der Internationalen Antiimperialistischen und Antifaschistischen Einheitsfront (im Folgenden Einheitsfront genannt) geben der International League of Peoples' Struggle (ILPS) und die Internationale Koordination revolutionärer Parteien und Organisationen (ICOR) den vorliegenden Aufruf heraus und laden andere internationale antiimperialistische und antifaschistische Zusammenschlüsse dazu ein, sich der Einheitsfront anzuschließen.
Die Einheitsfront ist eine Bewegung verbündeter Organisationen ohne demokratischen Zentralismus und ohne kostspieligen Apparat.
Regel 2. In der ersten Phase, z.B. in der ersten Hälfte von 2020, wird ein Provisorischer Konsultativausschuss bestehend aus je drei Vertretern von ICOR und ILPS gebildet. Am Ende dieser Übergangsphase hat der Provisorische Ausschuss Rechenschaft abzulegen. Für die Zusammensetzung des Konsultativausschusses muss ein Vorschlag gemacht werden, der der bis dahin sicherlich erweiterten Zusammensetzung gerecht wird.
Regel 3. Der Provisorische Konsultativausschuss erbittet, nimmt entgegen und bestätigt Teilnahmeanträge von internationalen Zusammenschlüssen, Organisationen oder Einzelpersonen aus jedem gesellschaftlichen bzw. geographischen Bereich, die dem Aufruf und den Regeln der Einheitsfront zustimmen. Alle Teilnehmer der Einheitsfront, einschließlich der im Ausschuss vertretenen, definieren ihre Zugehörigkeit selbst.
Regel 4. Erklärungen der Teilnehmerschaft an der Einheitsfront sollen bis 31. März 2020 an ILPS und ICOR erfolgen. Diese Erklärungen können verbunden sein mit Vorschlägen zur Verbesserung der Dokumente, Anträgen auf Zusammenarbeit im Konsultativausschuss sowie vom Ausschuss zu befassenden Vorschlägen und Aktivitäten.
Regel 5. Die Aufgaben des Provisorischen Konsultativausschusses bestehen in:
.1.1.1. Veröffentlichung des Aufrufs und der vorgeschlagenen Regeln; was die Regeln anbelangt, muss unterschieden werden zwischen Teilen der Regeln, über die ein Konsens zwischen ICOR und ILPS besteht, und Teilen, für die eine endgültige Klärung noch aussteht;
.1.1.2. Gewinnung von Teilnehmern der Einheitsfront auf Grundlage der Dokumente;
.1.1.3. Sammeln von Vorschlägen zur Verbesserung der Dokumente;
.1.1.4. Entfaltung der Diskussion über Meinungsverschiedenheiten;
.1.1.5. Einbringen der endgültigen Dokumente mit Aufnahme der Verbesserungsvorschläge und der Diskussion darüber;
.1.1.6. Mobilisierung zur Mitarbeit im Konsultativausschuss;
.1.1.7. Organisierung einer demokratischen Methode zur Zusammensetzung des Konsultativausschusses;
.1.1.8. Planung der Schaffung und des Starts der Einheitsfront, der vor Ende Juni 2020 stattfinden soll;
.1.1.9. detaillierte Festlegung des Einladungsprozesses und der Methoden des Gründungsforums.
Es wird vorgeschlagen, dass das Gründungsforum in der letzten Maiwoche 2020 in Verbindung mit einer weltweiten antiimperialistischen Aktionswoche stattfinden könnte.
Regel 6. Das erste Treffen des Konsultativausschusses während des Zeitraums von Schaffung/Start der Einheitsfront beschließt die Umsetzung von „Aufruf“ und „Regeln“, berät genauere Modalitäten der Arbeit und beschließt einen eingängigen Kurznamen. Die Teilnahme weiterer Kräfte an der Einheitsfront wird durch den Konsultativausschuss bestätigt.
Repräsentanten besagter internationaler Zusammenschlüsse, die Aufruf und Regeln zustimmen, bilden den Konsultativausschuss der Einheitsfront.
Die Mitgliedschaft im Konsultativausschuss soll begrenzt sein auf eine handhabbare Größe von 10 bis 15 Repräsentanten dieser internationalen Zusammenschlüsse.
Designierte Vertreter wichtiger nationaler Organisationen und führende Persönlichkeiten können auf Einladung des Konsultativausschusses (im Folgenden auch Ausschuss genannt) Treffen des Ausschusses als Beobachter beiwohnen.
Regel 7. Die Position des Vorsitzenden des Ausschusses, genannt Präsident, wechselt im festgelegten Turnus. Die erste Präsidentschaft wird ein Jahr lang gemeinsam von ILPS und ICOR durchgeführt. Danach wechselt sie unter den derzeitigen Ausschussmitgliedern entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Namen der internationalen Zusammenschlüsse, die den Ausschuss bilden.
Regel 8. Ziel und Zweck des Ausschusses:
antiimperialistische und demokratische Gruppierungen jeglicher Größenordnung oder Zielsetzung, die dem obengenannten Aufruf zum Aufbau der Einheitsfront zustimmen, durch ihre Vertreter zusammenzubringen,
die Einheit unter ihnen durch praktische Zusammenarbeit ebenso wie durch Beratungen zu und Übereinstimmung in inhaltlichen Fragen zu stärken, zu erleichtern und zu fördern,
inhaltliche Erklärungen herauszugeben und zu koordinierten Aktionen und Kampagnen aufzurufen,
bei Bedarf die Bildung thematischer Plattformen innerhalb der Einheitsfront zur Koordinierung und für Aktionen anzuregen, wie zum Beispiel der Frauen, der Arbeiter, der Indigenen, der Forschungsinstitute usw.
Regel 9. Die Kampagnen und Aktionen der Einheitsfront, auf die sich der Ausschuss einigt, beinhalten: Eintreten für Anliegen, Forschung, Veröffentlichungen, Kongresse, Konferenzen, Seminare und gesellschaftliche und politische Aktionen.
Regel 10. Die Vertreter im Ausschuss nehmen an Treffen des Ausschusses auf eigene Kosten teil. Die Zusammenschlüsse, die sie vertreten, sind dafür verantwortlich, die Mittel für die Kampagnen und Aktionen innerhalb ihrer jeweiligen Einflussbereiche aufzubringen. Entstehen gemeinschaftliche Kosten, so werden sie anteilig getragen.
Regel 11. Reguläre Treffen des Ausschusses finden mindestens einmal im Jahr statt; daran soll die Mehrheit der Mitglieder persönlich teilnehmen. Aktuelle Treffen des Ausschusses zu offenen Fragen, die von mindestens einer Mehrheit der Mitglieder vorgeschlagen wurden, sollen per Videokonferenz abgehalten werden.
Regel 12. Ein Koordinierungsstab wird von dem internationalen Zusammenschluss eingerichtet, der vom amtierenden Präsidenten vertreten wird. Die Ausrichtung der jährlichen Treffen erfolgt ebenfalls durch die Organisation, die zu diesem Zeitpunkt den Präsidenten stellt.
Regel 13. Der Präsident sorgt für die zeitnahe Information aller Mitglieder des Konsultativausschusses und für die Beratung unter ihnen. Er verschickt regelmäßig Informationsrundbriefe des Ausschusses an alle Teilnehmer der Einheitsfront. Alle Teilnehmer der Einheitsfront haben das Recht, Vorschläge an den Ausschuss zu machen und dazu Antwort zu bekommen.
Regel 14. Die Zusammenarbeit erfolgt im gegenseitigen Respekt, mit demokratischer Streitkultur, und Entscheidungen erfolgen im Konsens. Kein Zusammenschluss ist zur Beteiligung an beschlossenen Aktivitäten im Sinne eines demokratischen Zentralismus verpflichtet. Auf Zusagen zur Beteiligung muss jedoch eine verlässliche Mitarbeit erfolgen.
Regel 15. Am Ende jedes wichtigen Zeitraums, mindestens alle zwei Jahre, beruft der Ausschuss ein Forum ein, um Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen und Vorschläge für die Höherentwicklung der Arbeit der Einheitsfront und gegebenenfalls der Strukturen zu unterbreiten. Auf Grundlage der Besprechungen im Forum wird der Konsultativausschuss weiter beraten und Schlussfolgerungen ziehen.