Rote Fahne 02/2026
„Unschuldige“ Kriegsverbrecher
Der Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1945 bis 1949 und die Wende der US-amerikanischen Deutschlandpolitik:
Am 8. Mai 1945 kapitulierte das verbrecherische Hitlerregime. Die Armeen der Alliierten von Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika zusammen mit der sozialistischen Sowjetunion als stärkste Kraft hatten die faschistische deutsche Wehrmacht vernichtet. Das deutsche Volk, die unterjochten europäischen und die sowjetischen Völker waren befreit vom deutschen Imperialismus und den Faschisten, den Vertretern des deutschen Monopolkapitals.
Anklage beim Internationalen Militärgerichtshof
Am 8. August 1945 hatten die Regierungen Großbritanniens, der Vereinigten Staaten von Amerika, die Provisorische Regierung Frankreichs und die Regierung der sozialistischen Sowjetunion ein Abkommen getroffen, dem 19 Staaten beitraten. Sie bildeten eine Anklagebehörde und einen Gerichtshof auf Grundlage eines Statuts. Am 18. Oktober 1945 wurden die Anklagen eingereicht gegen Hauptkriegsverbrecher des Hitlerregimes und dessen mörderischen Staatsapparat - wegen Verbrechen gegen den Frieden: Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Am 30. September 1946 wurden die Urteile verkündet. Von 22 lauteten zwölf: „Tod durch den Strang“ Sieben erhielten Gefängnisstrafen, drei wurden als „nicht schuldig“ freigesprochen.
Freisprüche für Verbrecher
Die drei „Unschuldigen“ waren: Hjalmar Schacht, der Reichsbankpräsident von 1923 bis 1930. Im Juli 1932 forderte Schacht den Kanzler Franz von Papen auf, seinen Posten an Hitler abzutreten. 1933 erreichte er, dass führende Industrielle drei Millionen Reichsmark für den Wahlkampf der NSDAP spendeten. Er ebnete den Weg zur faschistischen Diktatur. 1933 erneut Reichsbankpräsident, 1934 Wirtschaftsminister, 1935 „Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft“. Schacht bereitete Deutschland gezielt auf den Krieg vor.
Der zweite „Unschuldige“ war Franz von Papen, der aktiv zur Übergabe der Regierung an die NSDAP und Hitler beitrug. Der dritte Freispruch ging an Hans Fritzsche. 1933 Eintritt in die NSDAP, 1942 bis 1945 Leiter der faschistischen Rundfunkabteilung des Propagandaministeriums und Generalbevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks.
Als „verbrecherisch“ angeklagt wurden auch die Reichsregierung, der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW). In all diesen Fällen lehnte der Gerichtshof die Anklagen ab. Bei der Reichsregierung mit der Begründung, sie sei eine „kleine Gruppe“¹. Generalstab und OKW bildeten „auch nicht eine Gruppe“.² „Gemäß den vorgelegten Beweisen war ihre Planungstätigkeit innerhalb der Stäbe … so ziemlich die gleiche wie bei den Armeen, Flotten und Luftwaffen aller anderen Länder.“³ Tatsächlich erließen das OKW und der Generalstab die bestialischsten Weisungen und Befehle über rücksichtslose Maßnahmen gegen die wehrlose Zivilbevölkerung und Kriegsgefangene.
Einige Beispiele:
- Weisung des OKW vom 16. September 1941: „Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern* vielfach nichts gilt …“⁴ *(gemeint waren Polen und die Sowjetunion).
- Weisung des OKW vom 16. Dezember 1941: „Die Truppe ist aber berechtigt und verpflichtet, … ohne Einschränkungen, auch gegen Frauen und Kinder, jedes Mittel anzuwenden, wenn es nur zum Erfolg führt …“⁵
Wende in der Deutschlandpolitik der USA
Die aufgetretenen Widersprüche zwischen der Anklagebehörde und dem Gerichtshof sind nur zu verstehen vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung.
„Mit der Zerschlagung der faschistischen Diktatur in Deutschland wurden auch die Monopolherren ausgeschaltet. Die KPD forderte damals die Vergesellschaftung (Verstaatlichung) der Schlüsselindustrie …“ Die Forderung der Vergesellschaftung war richtig, „… solange die Monopolherren aus Wirtschaft und Staat ausgeschlossen waren.“⁶
In der amerikanischen Deutschlandpolitik war eine Wende eingetreten: die Wiedereinsetzung der deutschen Monopole in die alte Machtposition. Dieser Prozess fand in allen großen Konzernen statt: beim größten deutschen Konzern IG Farben (Chemie), in der Rüstungsschmiede Krupp und den Vereinigten Stahlwerken, bei Daimler Benz, in der Deutschen Bank und vielen anderen. Standen sie gestern noch in engster Verbindung mit dem Hitlerfaschismus, wurden nun aus Hauptkriegsverbrechern geläuterte Verbündete.
„Die Deutschlandpolitik des amerikanischen Imperialismus wurde von den Profitinteressen der amerikanischen Konzerne bestimmt. Sie wechselte von der Ausschaltung der deutschen Monopole als lästige Konkurrenz bis zur Einschaltung der deutschen Monopolkapitalisten als Verbündete gegen die Sowjetunion. Dazu brauchte man das wirtschaftliche und militärische Potential Westdeutschlands.“⁷
Die Folgen: Die Entnazifizierung wurde behindert und sabotiert, der Weg frei für die Remilitarisierung, den Aufbau der Bundeswehr und die Spaltung Deutschlands.