Rote Fahne 02/2026

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Betriebsräte: Revolutionäre Wurzeln und reaktionäre Fesseln

Vom 1. März bis 31. Mai finden dieses Jahr Betriebsratswahlen statt. Die Arbeit der Betriebsräte wird rechtlich durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Rote Fahne behandelt in einer Serie die Geschichte der Betriebsräte und dieses Gesetzes vor dem Hintergrund der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung:

Von gp
Betriebsräte: Revolutionäre Wurzeln und reaktionäre Fesseln
Revolutionäre Arbeiter und Soldaten, Berlin, November 1918: Aufstand gegen die Monopole und ihre Regierung (foto: Bundesarchiv / 183-18594-0045 / CC BY-SA 3.0)

November 1918: Das Volk in Deutschland hat genug vom Ersten Weltkrieg. Es kommt zum revolutionären Aufstand der Arbeiter und Soldaten gegen die Kriegs- und Ausplünderungspolitik der Monopole und ihrer Regierung, für ein sozialistisches Deutschland. In den Betrieben, von den Soldaten und Matrosen werden nach Vorbild der in Russland siegreichen Sowjets Räte gewählt, um den Kampf zu organisieren und die Macht auszuüben. In einzelnen Fabriken setzen die Arbeiter die Direktoren ab und übernehmen selbst deren Leitung. In Berlin beschließen die Arbeiterräte, „revolutionäre Betriebsräte“ aufzubauen.

 

Am 9. November muss der Kaiser zurücktreten, die Monarchie wird abgeschafft. Die revolutionären Kräfte reichen jedoch noch nicht aus, die demokra­tische Revolution in eine sozialistische überzuleiten. Vor allem fehlt eine revolutionäre Partei. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde zu spät – im Dezember 2018 – gegründet. Neben der Abschaffung der Monarchie erreichte die Novemberrevolution viele weitere Zugeständnisse der Herrschenden wie das Wahlrecht für Frauen, die Anerkennung der Gewerkschaften und des Koalitionsrechts, den Acht-Stunden-Tag sowie das Recht, in den Betrieben Betriebsräte zu wählen.

Betriebsrätegesetz blutig durchgesetzt

Über die Rolle und die Rechte der Betriebsräte gab es von Beginn an heftige Auseinandersetzungen. Das im Januar 1920 im Reichstag verabschiedete Betriebsrätegesetz verpflichtete die Betriebsräte dazu, „den Arbeitgeber in der Erfüllung der Betriebszwecke zu unterstützen“. Diese Unterordnung der Betriebsräte unter die Profitinteressen der Kapitalisten verkehrte ihren ursprünglich revolutionären Anspruch in sein Gegenteil. Deshalb zogen am 13.1.1920 mehr als 100 000 Arbeiterinnen und Arbeiter zum Reichstag, der das Gesetz diskutierte. Am Nachmittag eröffnete plötzlich die Sicherheitspolizei¹ mit Maschinengewehren das Feuer auf die friedlichen Demonstranten und richtete ein Blutbad an, mit 42 Toten und über 100 Schwerverletzen.

Fortschrittliche Gesetzgebung erkämpfen

Dass die Betriebsräte ihre Wurzeln in der revolutionären Bewegung der Novemberrevolution haben, ist den wenigsten Kolleginnen und Kollegen bekannt. Und es wird von den Reformisten und Antikommunisten wissentlich verschwiegen.

 

Das 1920 verabschiedete erste Betriebsrätegesetz legte jedoch den Betriebsräten mit der Verpflichtung zur Unterstützung der Kapitalisten reaktionäre Fesseln an. Am reaktionären Charakter des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes hat sich auch durch die Überarbeitungen beziehungsweise Neufassungen bis heute nichts grundlegend geändert. Deshalb bestand vom ersten Tag an die Aufgabe, die reaktionären Paragrafen dieses Gesetzes zu bekämpfen und für ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz einzutreten.

¹ Sicherheitspolizei: eine kasernierte, paramilitärische Truppe zur Aufstandsbekämpfung, ausgerüstet mit schweren Waffen wie Handgranaten und Maschinengewehren – sie rekrutierte sich vornehmlich aus faschistischen Freikorps