Rote Fahne 11/2026

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Gewerkschaftsbonus in Tarifverträgen – meine Meinung

2024 wurden erstmals in einem großen Flächen­tarifvertrag in der Chemieindustrie Vorteile für ­Gewerkschaftsmitglieder vereinbart. Inzwischen gibt es viele Tarifabschlüsse mit einem „Gewerkschaftsbonus“. Das ist unter Gewerkschaftsmit­gliedern nicht unumstritten:

Von gp
Gewerkschaftsbonus in Tarifverträgen – meine Meinung
Mitgliedergewinnung durch Überzeugungsarbeit oder materielle Anreize? Heißes Thema unter aktiven Gewerkschaftsmitgliedern

Immer mehr Tarifverträge sehen über sogenannte „tarifliche Differenzierungsklauseln“ Vorteile für gewerkschaftlich Organisierte vor. Das können jährliche Sonderzahlungen, monatliche Boni, bezahlte Qualifizierungszeiten oder das kostenfreie Tanken an der betriebseigenen Zapfsäule sein. Das Grundprinzip von Tarifverträgen, durch einheitliche Regelungen der von den Kapitalisten geschürten Konkurrenz und Spaltung zwischen den Beschäftigten entgegenzuwirken, wird dadurch aufgeweicht.

Einheitliche Tarife „ungerecht“?

Angeblich sind solche Vereinbarungen die Schlussfolgerung aus der Verärgerung von gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen nach Tarifabschlüssen. Da hört man oft: „Ich sehe nicht ein, wie mein Kollege, der nicht organisiert ist und sich nie an Warnstreiks beteiligt, genauso von den Ergebnissen profitiert wie wir Gewerkschaftsmitglieder.“ Nicht wenige finden deshalb solche Sonderregelungen gut. Sie stellen aber den materiellen Anreiz an die Stelle der notwendigen Überzeugungsarbeit.

 

Wenn Arbeiterinnen und Arbeiter nicht in der Gewerkschaft sind, dann häufig als Ausdruck eines niedrigen Klassenbewusstseins. Oder auch aus Enttäuschung über das Co-Management der rechten Gewerkschaftsführung. Der Versuch, Leute mit einem Gewerkschaftsbonus zu locken, weicht der notwendigen Auseinandersetzung damit aus. Die ist aber von zentraler Bedeutung, um die Gewerkschaft zur Kampforganisation zu machen.

Instrument zur Flexibilisierung und Spaltung

Rein rechtlich gelten Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder. Teilweise haben die Kapitalisten ein Interesse daran, die erkämpften Tarifergebnisse eins zu eins auch an Nichtmitglieder weiterzugeben. Ihre Hoffnung: Beschäftigte davon abzuhalten, sich zu organisieren. Fragt sich, warum sie von dieser Praxis nun abweichen? Auch gibt es inzwischen verschiedene Gerichtsurteile, die diese „Differenzierung“ rechtlich absegnen. Selbst im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird als eine Aufgabe der Bundesregierung benannt, „die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver“ zu machen.¹ All das liegt auf der Linie der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen, mit der letztlich gerade die Kampfkraft der Gewerkschaften geschwächt werden soll.