Rote Fahne 08/2026
Zur Diskussion gestellt: Fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz
Als Schlussfolgerung aus verschiedenen Artikeln über Betriebsräte und das Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) unterbreiten wir in dieser Ausgabe des Rote Fahne Magazins einen Vorschlag für ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz. Wir möchten ihn gerne zur Diskussion stellen und bitten die Leserinnen und Leser um ihre Meinung, Kritiken und Vorschläge:
Ein Ergebnis der Novemberrevolution 1919 war das Recht, in Betrieben einen Betriebsrat zu wählen. Allerdings verpflichtete das in der Weimarer Republik verabschiedete Gesetz die Betriebsräte zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ und „Friedenspflicht“. Dasselbe gilt für das Adenauer-Betr.VG von 1952. Beide Gesetze konnten nur mit Hilfe des Verrats in den Gewerkschaftsvorständen und der SPD gegen den erbitterten Widerstand vor allem der Basis der Gewerkschaften und der KPD durchgesetzt werden. Angesichts der drohenden Weltkriegsgefahr, einer akuten faschistischen Gefahr, einer begonnenen globalen Umweltkatastrophe und der zunehmenden Rechtsentwicklung der Regierung ist der Kampf zur Verteidigung und Erweiterung der demokratischen Rechte und Freiheiten eine dringende Notwendigkeit. Dazu gehört das Eintreten für ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz.
Was umfasst ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz?
Ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz muss zentrale Forderungen der Arbeiterbewegung nach erweiterten bürgerlich-demokratischen Rechten und Freiheiten in sich aufnehmen. Vor allem auch die nach einem allseitigen und vollständigen gesetzlichen Streikrecht.
Seine Bestandteile sind:
Allseitig: für wirtschaftliche und politische Streiks, Solidaritätsstreiks, Streiks außerhalb der Tarifrunden, auch für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, gegen Stilllegung und Verlagerung.
Vollständig: für alle Beschäftigten, auch Beamte und in sogenannten „Sicherheitsbetrieben“.
Gesetzlich: Verankerung im Grundgesetz, damit die Kampfposition der Arbeitenden dauerhaft verbessert wird.
Für freie gewerkschaftliche und politische Betätigung auf antifaschistischer, antirassistischer und antisexistischer Grundlage! Kein Ausschluss der Ausübung gewerkschaftlicher Funktionen im Rahmen des Betriebsratsmandats!
Verbindlichkeitserklärung: Verbindliche einheitliche Flächentarifverträge, die nicht von Unternehmerverbänden blockiert werden dürfen; das gilt insbesondere für Gleichstellung in Ost- und Westdeutschland. Es muss das Prinzip gelten: ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag und eine Interessenvertretung.
Verteidigung des Acht-Stunden-Tags als Höchstarbeitszeit. Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag.
Ergreifung von Maßnahmen gegen die Spaltung der Arbeiterklasse durch Leiharbeit, Werkverträge, Befristungen, Niedriglöhne und so weiter. Zulassung von Leiharbeit nur bei streng limitierten notwendigen Ausnahmen.
Wirtschaftliche, politische und soziale Gleichstellung der Frauen, keine Benachteiligung durch Elternzeit oder Pflege. Verpflichtende Einrichtung von kostenlosen Betriebskitas für Betriebe ab einer Größe von 500 Beschäftigten.
Unbefristete Übernahme der Azubis entsprechend der Ausbildung; gründliche, allseitige kostenlose Schul- und Berufsausbildung. Stärkung der Rechte der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV). Gleichstellung der JAV mit dem Betriebsrat.
Betriebsräte müssen die Möglichkeit haben, Arbeitskampfmaßnahmen hin zum Streik zu unterstützen. Die Schweige- und Geheimhaltungspflicht muss entfallen.
Unternehmen müssen auf dem neuesten Stand der Technik nachhaltig, umwelt- und gesundheitsschonend produzieren. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, Vorschläge aus der Belegschaft und der JAV zum Gesundheits- und Umweltschutz dem Unternehmen vorzutragen.
Statt mit Maßregelungen und Abmahnungen sollen Streitigkeiten innerhalb der Belegschaft zuerst untereinander, dann durch Moderation eines Beauftragten des Betriebsrates ausgetragen werden.
Jedes Belegschaftsmitglied hat das Recht, sich über Ungerechtigkeiten und Missstände zu beschweren, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Solche Anliegen müssen innerhalb von vier Wochen behandelt werden.
Die Internationalisierung von Arbeitsplanung, Produktion und Handel erfordert den Kontakt zu anderen Belegschaften, um die Spaltung zu überwinden. Für das Recht auf gemeinsame internationale Aktionstage und Streiks! Für verbindliche und umfassende demokratische Rechte für Europa- und Konzernbetriebsräte!
Verbot faschistischer Aktivitäten! Im Betrieb sind nur Organisationen zuzulassen, die auf dem Boden des Potsdamer Abkommens (Art. 135 GG) stehen.
Der Kampf für ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz dient zur Verbesserung der Kampfbedingungen der Arbeiterklasse. In der Gesamtheit zielen diese Forderungen auch darauf, die Perspektive einer sozialistischen Betriebsverfassung auf der Grundlage der Diktatur des Proletariats mit Leben zu füllen.