Rote Fahne 05/2026
„Modernisierung“ des Polizeigesetzes: Gesetzentwurf des Grauens
Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegten „Entwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ beschlossen. Am 18. Dezember fand dann die erste parlamentarische Beratung dazu statt. In der Regel verbinden die Massen mit „Modernisierung“ etwas Positives, Fortschrittliches. Doch dies ist ein Gesetzentwurf des Grauens:
Mit Hilfe neuer Techniken und künstlicher Intelligenz soll mit dem Gesetz die Massenüberwachung weiter ausgebaut werden, natürlich in erster Linie unter dem Vorwand von „Terrorismusbekämpfung“, Kampf gegen Cyberkriminalität oder Kampf gegen Pädophilie. Mit solchen Begründungen soll mehr Verständnis unter der Bevölkerung ergaunert werden. Vor allem wird damit die schon 2018 eingeleitete „Zentralstellenfunktion“ des Bundeskriminalamts (BKA) ausgebaut, obwohl laut Grundgesetz Polizeiarbeit Länderhoheit ist. Die Trennung von Geheimdienst und Polizei war eine wesentliche Lehre aus dem Faschismus und wird mit dem geplanten Gesetz weitgehend unterhöhlt. Der Gesetzentwurf ist Bestandteil der umfassenden Rechtsentwicklung der Regierung.
Was beinhaltet der Gesetzentwurf?
- Der Referentenentwurf von Dobrindt enthält weitgehende Biometrie-Befugnisse. Das BKA und die Bundespolizei sollen über die Auswertung von biometrischen Daten in „öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ beispielsweise die Gesichter von Menschen abgleichen dürfen. Auch Bewegungs-, Verhaltens- oder Sprecherkennung sollen künftig von beiden Behörden genutzt werden dürfen.
- Vorgesehen sind Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Dabei wird eine Spionage-Software auf das Telefon gespielt, um auch verschlüsselte Kommunikation – etwa über Messenger – zu überwachen. Aber nicht nur zur Strafverfolgung, sondern auch zur „Gefahrenabwehr“, was sehr weit ausgelegt werden kann. Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Gesetzesentwurf noch auf den Trojaner-Einsatz verzichtet.
- Die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) soll bezüglich Straftaten erlaubt werden, die etwa die Störung von öffentlichen Betrieben oder „bestimmte Eingriffe in den Straßenverkehr“ betreffen. Aber auch zum Schutz von Einrichtungen des Bahn- und Luftverkehrs, also Orten, an denen oft politische Proteste stattfinden – für Klimaschutz, gegen Abschiebungen und für weitergehende Forderungen.
- Mittels einer „Quellen-TKÜ-Plus“ soll die Bundespolizei nun sogar bestimmte, bereits abgeschlossene Kommunikation auf dem Gerät auslesen dürfen. Damit wäre faktisch auch nicht mehr kontrollierbar, ob dann vollständig alles auf einem Smartphone oder Computer ausgelesen wird.
- Bisher müssen Airlines die Daten von Fluggästen nur an die Polizei weitergeben, wenn diese das für bestimmte Strecken angeordnet hatte. Künftig sollen sie selbständig und pauschal die Fluggastdaten aus allen Flügen über die Schengen-Außengrenzen nach Deutschland an die Polizei übermitteln. Das geht in Richtung der kompletten Überwachung aller Flugreisenden und betrifft Tausende von Urlaubern und Reisenden.
- Die Überwachung von Bahnhöfen soll mit hochauflösenden Kameras noch weiter verstärkt werden.
- Zur „besseren Nutzung“ von Überwachungssoftware wie „Gotham“ von Palantir soll die bisher im Bundespolizeigesetz erforderliche „Errichtungsordnung“ für automatisierte Dateien gestrichen werden. Dadurch wird es bei der Errichtung automatisierter Dateien keine Anhörung der/des Bundesdatenschutzbeauftragten mehr geben. Dies wird im Entwurf süffisant als „Beitrag zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“ bezeichnet.
- Wie bereits in verschiedenen Ländergesetzen soll nun auch die Bundespolizei die Möglichkeit erhalten, Menschen präventiv in Gewahrsam zu nehmen. Im Bereich von „Ingewahrsamnahmen“ besteht keine Unschuldsvermutung und kein Recht auf Pflichtverteidigung.
„Massiver Ausbau staatlicher Macht“
Christopher Drößler von der AfD nutzte die Aussprache am 18. Dezember im Bundestag, um den faschistischen Begriff der „Remigration“ öffentlich zu verankern. So müsse „unsere Bundespolizei eine Remigrations-Polizei werden, wenn wir diesen Staat noch mal retten wollen“.
Dass die AfD Bayern künftig eine „Sonderpolizei“ nach dem US-Vorbild ICE aufstellen will, zeigt, wohin die Reise gehen soll. Wenn ICE in den USA maskiert und vielfach rechtswidrig im Stil einer bewaffneten Bürgerwehr nach rassistischen Kriterien willkürlich Personen festnimmt und Angst und Schrecken verbreitet, ist das offensichtlich ganz im Sinne der AfD.
Nur die Linkspartei wertete den Gesetzentwurf in dieser Aussprache als das, was er ist: ein (weiterer) Schritt in Richtung „Überwachungsstaat“, der zu einem „massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte“ führe.
Das neue Bundespolizeigesetz erfordert den entschiedenen Kampf um den Erhalt und die Erweiterung der bürgerlich-demokratischen Rechte. 2018 gingen Zehntausende gegen die damalige Verschärfung der Länderpolizeigesetze auf die Straße. Heute sollte das auch eng verbunden werden mit dem Kampf gegen die gesamte Faschisierung des Staatsapparats sowie für das Verbot aller faschistischen Parteien und ihrer Organisationen.