Rote Fahne 11/2024

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75 Jahre Grundgesetz

Tagtäglich wird uns das 1949 beschlossene Grundgesetz als höchster Ausdruck der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ angepriesen. Die „Freiheitlichkeit“ dieser Verfassung hält sich aber in engen bürgerlich-demokratischen Grenzen

Von (dk)
75 Jahre Grundgesetz
Stolperstein für Max Reimann in Ahlen / Max Reimann im Jahr 1950. Fotos: NordNordWest/CC BY-SA 3.0, Walter Heilig/CC BY-SA 3.0

Aus dem 1939 von Hitler entfesselten Zweiten Weltkrieg war nach dem Überfall auf die sozialistische Sowjetunion 1941 ein Systemkampf zwischen Kapitalismus und Sozialismus geworden. In ihm wirkte die Sowjetunion unter Führung Stalins als Hauptkraft zur Zerschlagung des Faschismus und der Befreiung der Völker von imperialistischer Unterdrückung. Sie prägte in der Anti-Hitler-Koalition mit den USA und Großbritannien 1945 auch den Charakter des Potsdamer Abkommens der Siegermächte über die Zukunft des besiegten Deutschlands.


Gefordert wurde ein einheitlicher, demokra­tischer und friedlicher deutscher Staat und die Beseitigung der Macht des deutschen Monopolkapitals.


Antikommunistische Ausrichtung der BRD


Während dies in der sowjetisch besetzten Zone, der späteren DDR, in Angriff genommen wurde, verfolgte die angloamerikanische Deutschlandpolitik bereits ab 1946 ein anderes Ziel:

Aus den westlichen Besatzungszonen sollte ein antikommunistisches Bollwerk gegen das Vordringen des Sozialismus werden. Dazu installierten die Militärbehörden 1948 einen „Parlamentarischen Rat“ aus Angehörigen der bestehenden Landesparlamente. Umgehend forderten die zwei beteiligten Vertreter der KPD, Max Reimann und Hugo Paul, die Arbeit an der Erstellung einer Separatverfassung einzustellen. Aber vergeblich – am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen, vier Tage später durch die Militärgouverneure gebilligt und am 23. Mai von dem CDU-Politiker Konrad Adenauer offiziell verkündet.


Bürgerlich-demokratische Rechte – zunehmend eingeschränkt


1948 hatten in den Westzonen über acht Millionen Arbeiter einen Generalstreik für bessere Lebensbedingungen durchgeführt, doch gelang es nicht, die wirtschaftlichen Kämpfe mit dem Vorgehen gegen die Spaltung Deutschlands und die Wiedererrichtung der Macht der Monopole zu verbinden.


So wurden zwar eine ganze Reihe bürgerlich-demokratischer Rechte der Massen ins Grundgesetz aufgenommen, wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Artikel 26 erklärte die Vorbereitung eines Angriffskriegs für verfassungswidrig. Aber zugleich schrieb es das kapitalistische Privateigentum an Produktionsmitteln fest. Ein Streikrecht für die Arbeiter gab es ausdrücklich nicht.


Seitdem haben die verschiedenen Regierungen viele der enthaltenen bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten systematisch eingeschränkt: 1956 wurde die KPD als „verfassungswidrig“ verboten, 1968 konnte die CDU in Großer Koa­lition mit der SPD die Aufnahme von Notstandsverordnungen ins Grundgesetz durchsetzen, 1990 wurden mit Zustimmung der Grünen auch Auslandseinsätze der Bundeswehr grundgesetzkonform – alles in allem eine Gesetzesordnung ganz im Sinne der Imperialisten!