Rote Fahne 06/2023

Rote Fahne 06/2023

„Was, das gibt‘s noch?“ Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen kämpferische und marxistisch-leninistische Kollegen

Viele Menschen sind etwas ungläubig, wenn sie hören, dass es in der IG Metall noch Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen die Arbeiterpartei MLPD gibt. Die MLPD-Kreisleitung Stuttgart-Sindelfingen hat für die aktive Vorbereitung des 25. Gewerkschaftstages der IG Metall, der vom 22. bis 26. Oktober in Frankfurt stattfindet, eine Broschüre herausgegeben – „Für eine starke IG Metall – als Einheitsgewerkschaft mit innergewerkschaftlicher Demokratie“. Hier ein Auszug

„Was, das gibt‘s noch?“  Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen kämpferische und marxistisch-leninistische Kollegen
Auch 2023 notwendig: Initiativen gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der IG Metall gegen Marxisten-Leninisten und ihre Unterstützer (Bild: Aktion gegen den IG-Metall-Ausschluss von Volker Kraft, Stuttgart, 2003)

Vor 51 Jahren hat die Bundesregierung unter Willy Brandt (SPD) mit dem „Radikalenerlass“ dafür gesorgt, dass 3,5 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst vom „Verfassungsschutz“ auf ihre Gesinnung überprüft wurden. 11 000 Menschen mit sozialistischer und marxistisch-leninistischer Weltanschauung bekamen Berufsverbote. Die IG Metall-Führung hat 1973 mit den „Unvereinbarkeitsbeschlüssen“ gegen linke Organisationen und Gruppierungen das in der Gewerkschaft nachvollzogen. Seit 1982 wird nur noch die MLPD zu einer „gegnerischen Organisation“ erklärt. Wer Mitglied ist oder ihre Aktivitäten unterstützt, kann danach ohne Untersuchungsverfahren aus der IG Metall ausgeschlossen werden. Nicht nur die MLPD, sondern auch viele Gewerkschafter und Vertreter aus der demokratischen Öffentlichkeit protestieren seit Jahren gegen dieses antikommunistische Relikt aus der Zeit des „Kalten Krieges“…

 

Auf dem 21. Gewerkschaftstag der IG Metall 2007 wurden, wie auf vergangenen Gewerkschaftstagen auch, Anträge zur Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse gestellt. Zur Beratung lag der Antrag aus Chemnitz vor, in dem es unter anderem heißt: „Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Organisationen der linken Richtung sind nicht zeitgemäß und deshalb aufzuheben.“ Eine Mehrheit stimmte zu, den Antrag als „Material an den Vorstand“ zu überweisen. (Protokoll S., 760 ff.) Doch bis heute setzt sich der IG-Metall-Vorstand über die Delegierten des 21. Gewerkschaftstags hinweg und missachtet dieses Votum.

 

Warum der IG-Metall-Vorstand an den Unvereinbarkeitsbeschlüssen festhält?

 

Er verwendet die Unvereinbarkeitsbeschlüsse als Mittel zur Disziplinierung: gegen die wachsende Kritik an der Politik der Klassenzusammenarbeit von Gewerkschaftsführung, der Kritik am Kapitalismus und der zunehmenden Zusammenarbeit mit der MLPD. Wie schädlich die Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind, zeigt sich am Fall des 2003 aus der IG Metall ausgeschlossenen Betriebsrats- und Schwerbehindertenvertreters bei Daimler in Stuttgart Volker Kraft (inzwischen in Rente). Er war 30 Jahre aktives Mitglied in der IG Metall, für die er weit über 100 Mitglieder gewonnen hatte. Doch dem IGM-Vorstand reichte aus, dass Volker eine führende Rolle beim Internationalen Automobilarbeiterratschlag spielt und der MLPD zugerechnet wurde. 3000 Kolleginnen und Kollegen haben dagegen protestiert und die Rücknahme seines Ausschlusses aus der IG Metall gefordert!