Rote Fahne 26/2021
Der Kampf um bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten bleibt auf der Tagesordnung
Unter der wohlklingenden Überschrift „Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie“ enthält der Koalitionsvertrag der neuen „Ampel“-Regierung ein Kapitel zu den Plänen im Bereich der „Inneren Sicherheit“. Was ist davon zu halten?
Der Vertragstext enthält viele schöne Worte von „Bürgernähe“, „Modernisierung“, demokratischer bzw. „parlamentarischer Kontrolle“ sowie einige konkrete Zugeständnisse. Dies soll darüber hinwegtäuschen, dass Kernbereiche des Abbaus bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten und der weiteren Faschisierung des Staatsapparats bestehen bleiben und in etlichen Bereichen weiter vorangetrieben werden.
So ist es zwar zu begrüßen, wenn flächendeckende Videoüberwachung und biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken abgelehnt werden, eine grundsätzliche Ablehnung solcher Bespitzelungsmethoden fehlt jedoch. Ähnlich sieht es bei der auf breiten Protest gestoßenen Befugnis zur Online-Durchsuchung oder Quellen-TKÜ1 aus. Aus dem Bundespolizeigesetz soll sie zwar gestrichen werden, beim Verfassungsschutz im Rahmen einer „Überwachungsgesamtrechnung“ nur „überprüft“ und beim Bundeskriminalamt (BKA) unangetastet bleiben. An der Vorratsdatenspeicherung wird festgehalten.
Gleichsetzung von Faschismus und Kommunismus
Zu Beginn des Abschnitts „Kampf gegen den Extremismus“ wird der „Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie“ bezeichnet. Wirklich konkrete praktische Konsequenzen zum Kampf gegen Faschisten – vor allem im Hinblick auf die Forderung nach Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda: Fehlanzeige! Stattdessen wird weiter die kommunistische Freiheitsideologie gleichgesetzt mit faschistischen Umtrieben, wenn es weiter heißt: „Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien, Linksextremismus oder jeder anderen Form des Extremismus.“ Dementsprechend wird als Ziel formuliert, man wolle Datenbanken in der EU kompatibel ausgestalten, „die Gefährder-Definitionen vereinheitlichen, deren Früherkennung forcieren und für eine koordinierte Überwachung sorgen“.
Die Gefährder-Einstufung von Stefan Engel und die vom Bundesamt für Verfassungsschutz für den gesamten Schengen-Raum verfügte Fahndungsausschreibung von Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel zeigen, dass hier letztlich nicht irgendwelche fundamentalistischen Islamisten, sondern gerade international öffentlich bekannte Marxisten-Leninisten im antikommunistischen Fadenkreuz stehen.
Ausbau der „wehrhaften Demokratie“
Die „Ampel“ will die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit intensivieren. Ausdrücklich gefordert wird die Weiterentwicklung von EUROPOL zu einem Europäischen Kriminalamt mit eigenen operativen Möglichkeiten. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUROJUST) soll finanziell und personell ausgebaut werden. Die Verbesserung der „finanziellen und personellen Ausstattung“ gerade der Polizei – und damit letztlich deren Ausbau – wird an mehreren Stellen ausdrücklich betont, verbrämt mit dem Zusatz, dass die Polizei natürlich „bürgernäher“ werden solle. Ganz im Sinne des Grundtenors des Koalitionsvertrags: Dem Versuch, der kleinbürgerlichen Denkweise als hauptsächlicher Regierungsmethode neuen Glanz zu verleihen, sich gleichzeitig aber durch Ausbau des staatlichen Gewaltapparats tatsächlich auf härtere Klassenauseinandersetzungen vorzubereiten.
Die Geheimdienste werden ausdrücklich gewürdigt: „Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der wehrhaften Demokratie“. Der Einsatz von V-Leuten, Gewährspersonen und Informanten von Geheimdiensten und Polizei wird nicht in Zweifel gezogen, ihr Einsatz soll lediglich besser „gesetzlich geregelt“ werden.
Gerade die FDP spielt sich gern als Hüterin bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten auf. Auf der anderen Seite trägt sie in der NRW-Regierungskoalition die reaktionäre Verschärfung des Versammlungsgesetzes klaglos mit. Die SPD hat letztlich allen sogenannten „Sicherheitsgesetzen“ der letzten 20 Jahre zugestimmt bzw. diese vorangetrieben. Daran wird deutlich, dass die Aufgabe des Kampfs um Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten und vor allem auch der Kampf gegen den Antikommunismus auf der Tagesordnung der Arbeiterbewegung und des aktiven Volkswiderstands bleibt.
Rechtshilfefonds der MLPD
Aus ihm können betroffene Mitglieder und Organisationseinheiten der MLPD, kämpferische Kolleginnen und Kollegen und andere fortschrittliche Menschen oder Belegschaften Unterstützung beantragen. Der Fonds wird heute und erst Recht in der Zukunft gebraucht.
Wer spenden möchte: GLS-Gemeinschaftsbank, IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00, Stichwort: Rechtshilfe