Rote Fahne 15/2021

Rote Fahne 15/2021

Überwachungsbefugnisse der Geheimdienste massiv ausgeweitet

Am 10. Juni hat der Bundestag mit der „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ eine massive Ausweitung der Befugnisse zur staatlichen Überwachung beschlossen

Von (uh)
Überwachungsbefugnisse der Geheimdienste massiv ausgeweitet
Foto: LoboStudioHamburg / Pixabay / Pixabay-License

Die Bundestagsbeschlüsse ermöglichen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Verfassungsschutzämter der Länder mithilfe von „Staatstrojanern“ Messenger-Kommunikation (zum Beispiel WhatsApp, Signal oder Threema) sowie Internet-Telefonate und Video-Telefonate überwachen. Bisher war das rechtlich nur dem Bundeskriminalamt (BKA) und Polizeieinheiten der Länder vorbehalten. Zudem war die Quellen-TKÜ (Telekommunikations-Überwachung) auf die Überwachung der laufenden verschlüsselten Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung beschränkt.

 

Das neue Gesetz erlaubt darüberhinaus, mit demselben „Staatstrojaner“ auch Chats und E-Mails aus der Vergangenheit – ab Gemehigungstag der Überwachungsmaßnahme – abzugreifen und auszuwerten.

 

Das neue Gesetz ist auch unter den bürgerlichen Parteien nicht unumstritten, da es auf Widerstand in breiten Teilen der Bevölkerung stößt. Im Bundestag stimmten 355 Abgeordnete dafür, 280 dagegen und Vier enthielten sich. Das sind immerhin 44 Prozent Gegenstimmen – Grüne, Linkspartei, FDP und AfD stimmten mehrheitlich dagegen. Trotzdem konnte die Verschärfung mit Hilfe der SPD beschlossen werden.

 

Gezielte Manipulation durch Geheimdienste möglich

 

Telekommunikationsanbieter, „die eine Telekommunikationsanlage betreiben, mit der öffentlich zugängliche Dienste“ erbracht werden, sind nun verpflichtet, den staatlichen Sicherheitsbehörden aktiv dabei zu helfen, die Schadsoftware1 bei den Zielperpersonen einzuschleusen und die Kommunikation an sie umzuleiten, was zudem auch die gezielte Manipulation der Daten durch die Geheimdienste ermöglicht.

 

Auch wenn man davon ausgehen muss, dass solche Trojaner auch schon bisher von den Geheimdiensten genutzt wurden, ist es nun wahrscheinlich, dass dies jetzt noch erheblich verstärkt wird. Wesentlich ist auch, dass dies auch präventiv, also ohne konkreten Anfangsverdacht möglich sein soll. Damit sind alle Türen für eine massenhafte Überwachung der Bevölkerung geöffnet.

 

Auch die sogenannte Online-Durchsuchung, mit der alle Daten auf dem Smartphone bzw. PC gelesen und ausgewertet werden dürfen, ist bereits seit 2017 legal. Allerdings noch in einem wesentlich engeren rechtlichen Rahmen zur „Bekämpfung schwerer Straftaten“. Laut Gesetz müssen diese Maßnahmen vorab genehmigt werden: bei der Polizei, durch ein Gericht, bei den Geheimdiensten durch die geheime parlamentarische Kontrolle einer „G10-Kommission“.2

 

Antifaschistische Intention?

 

Das geänderte Verfassungsschutzrecht ist Ausdruck der weiteren Rechtsentwicklung der Regierung und der Faschisierung des Staatsapparats. Alle und insbesondere kapitalismuskritisch oder revolutionär eingestellte Menschen sind mit diesem Gesetz der Überwachung und Manipulation der Daten auf dem Smartphone sowie anderen Kommunikationsgeräten ausgeliefert.

 

Auch wenn scheinheilig vorgegeben wird, dies diene vor allem der Ermittlung gegen Faschisten – die praktische Erfahrung mit der jahrelangen Duldung der faschistischen Terrororganisation NSU, der Steuerung faschistischer Organisationen über V-Leute, den faschistischen Strukturen in den Staatsorganen zeigt etwas ganz anderes.

 

Es ist kein Zufall, dass im neuesten Verfassungsschutzbericht ausdrücklich vor der MLPD gewarnt wird: „Vor allem die DKP und die MLPD sind aufgrund ihrer Mitgliederstärke, ihrer Jugendarbeit und teils auch ihrer Finanzstärke ein nicht zu vernachlässigender Faktor im deutschen Linksextremismus.“

 

Die wichtigste Schlussfolgerung ist, dieser Faschisierung des Staatsapparats den Kampf anzusagen und die Rücknahme des Verfassungsschutzgesetzes zu verlangen. Es gilt aber auch, die Wachsamkeit zu erhöhen. Vertrauliche Daten haben auf einem Smartphone oder ans Internet angeschlossenen PC nichts zu suchen. Auch scheinbar harmlose Botschaften oder Gefühlsausbrüche auf dem Smartphone werden von den Geheimdiensten zur Profilbildung genutzt und dazu, Schwachstellen der Leute ausfindig zu machen und so weiter. Darüberhinaus muss Jede(r) kritisch hinterfragen, ob man das Smartphone immer und überall mitnehmen muss.