Rote Fahne 15/2021

Rote Fahne 15/2021

„Der ‚Gefährderbrief‘ gegen Stefan Engel ist rechtswidrig“

Stefan Engel klagt vor dem Verwaltungsgericht Meiningen dagegen, dass er im Mai 2018 mit einem Brief des Thüringer Polizeidirektors Dirk Löther zum „Gefährder“ erklärt worden ist. Im Vorfeld des Prozesses sprach die Rote Fahne mit Rechtsanwalt Frank Jasenski über die Hintergründe

„Der ‚Gefährderbrief‘ gegen Stefan Engel ist rechtswidrig“
Breite Proteste gegen Polizei- und Justizwillkür (Demo gegen Polizeigesetz NRW 2018) Fotos: RF

Rote Fahne: Was ist der Hintergrund der Verhandlung vom 3. August in Meiningen?

 

Frank Jasenski: Was vordergründig als Polizeimaßnahme zur Verhinderung eines Konzerts der revolutionären türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“ – von der Polizei zu Unrecht als verboten eingestuft – daherkam, entpuppte sich im Nachhinein immer mehr als gezielter Versuch, Stefan Engel öffentlich als „Gefährder“ zu diffamieren, ihn zu kriminalisieren und ihm grundlegende demokratische Rechte und Freiheiten zu entziehen.

 

Das beginnt damit, dass der erste Hinweis an die Thüringer Polizei auf das Grup-Yorum-Konzert beim „Rebellischen Musikfestival“ 2018 aus dem „Anti-Terror-Lagezentrum“ des Bundes in Berlin kam. Es gab vorher und auch nachher zahlreiche Versuche von Polizei und Staatsapparat, diese Konzerte mit Verboten zu verhindern – die ausnahmslos von den Verwaltungsgerichten wieder aufgehoben worden sind. Aber nur in diesem Fall wurde das dazu genutzt, mit einem „Gefährderbrief“ Stefan Engel - bundesweit bekannter Marxist-Leninist und langjähriger Vorsitzender der MLPD - Freiheitsentziehung, Strafverfahren wegen „Terrorismus“, Beschlagnahmen und so weiter anzudrohen, falls das Konzert nicht abgesagt werde. Dabei war er mit der konkreten Organisation des Festivals nicht befasst. Er war lediglich einer der Schirmherren wie auch Konstantin Wecker oder der frühere Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic. Sie erhielten solche Briefe nicht.

 

Warum kommt es erst drei Jahre später zum Prozess?

 

Auf eine Strafanzeige von Stefan Engel gegen die Urheber des Gefährderbriefs, unter anderem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den früheren Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen (CDU) und den Thüringer Polizeidirektor Dirk Löther lehnte die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen ab. Immerhin lägen „Erkenntnisse“ der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Inlandsgeheimdienstes vor. 

     

Auf entsprechende Auskunftsverlangen gab das Bundeskriminalamt (BKA) im Juli 2018 zunächst vor, nichts zu Stefan Engel zu haben. Auf eine erneute Nachfrage wurde im Juni 2021 plötzlich zugegeben, er sei bereits im Dezember 2019 eben doch zum Zweck der „Gefahrenabwehr“ mit Foto zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Worum es dabei gegangen sei, wisse man nicht mehr. Wer soll das glauben?
Das Foto sei vom „Bundesamt für Verfassungsschutz“ gekommen. Dieses wiederum verzögerte die Beantwortung einer entsprechenden Anfrage seit Januar 2021 immer weiter, zuletzt wegen „Arbeitsüberlastung“.

 

Dies alles und auch die jetzt erfolgten Kündigungen der Konten von Stefan Engel zeigen, dass es dem Staatsapparat um mehr geht als um die Verhinderung eines Konzerts. Allein die im „Gefährderbrief“ aufgestellte haltlose Behauptung, er werde möglicherweise „terroristische Straftaten“ begehen, rechtfertigt zum Beispiel nach den immer weiter verschärften Polizeigesetzen alle Arten von Überwachung, aber auch die „elektronische Fußfessel“ oder weitreichende Aufenthalts- und Kontaktverbote. Dies zeigt, wie tiefgehend der Eingriff in seine Persönlichkeits- und Freiheitsrechte ist.

 

Was soll mit dem Prozess erreicht werden?

 

Zunächst geht es darum, dass das Gericht feststellt, dass der „Gefährderbrief“ vom Mai 2018 jeglicher Grundlage entbehrte und deshalb in vollem Umfang rechtswidrig gewesen ist. Zum anderen werden wir darüber hinaus weiter verlangen, dass über alle zu Stefan Engel vorgenommenen Datenspeicherungen bei BKA, „Verfassungsschutz“ und anderen staatlichen Behörden umfassend Auskunft erteilt wird. Auch wenn sich gerade der Inlandsgeheimdienst gerne darauf herausredet, dass durch die Auskunft sein „Bespitzelungsauftrag“ oder seine „Quellen“ gefährdet würden. Trotzdem ist es ein wichtiger Bestandteil des Kampfes um Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten, diese, wenn auch völlig unzureichenden Auskunftsrechte einzufordern.

 

Danke für das Gespräch und viel Erfolg für den Prozess!

 

 

 

Wie kann ich mich am 3. August beteiligen?

 

Wir rufen alle fortschrittlich eingestellten Menschen dazu auf, am 3. August nach Meiningen und Erfurt zu kommen. Der Gerichtsprozess in Meiningen ist um 10 Uhr am  Landgericht Meiningen, Lindenallee 15. Dort findet um 9 Uhr auch eine Kundgebung statt. Dort sprechen die Anwälte von Stefan Engel und bereits erste Bündnispartner

 

Am Nachmittag findet um 16 Uhr in Erfurt auf dem Anger eine Kundgebung mit anschließender Demonstration statt. An der von der Linkspartei geführten Thüringer Staatskanzlei wird es eine Zwischenkundgebung geben, um die Rolle und Verantwortung der Linkspartei bei der Kriminalisierung von Stefan Engel zu verdeutlichen. Dort werden neben Stefan Engel weitere Bündnispartner zu Wort kommen. Wer nicht persönlich kommen kann, kann Solidaritätsgrüße an info@inter-buendnis.de schicken, die verlesen werden.

 

Die Internationalistische Liste/MLPD Thüringen verbindet den Kampf gegen die Kriminalisierung von Stefan Engel mit ihrem Wahlkampfauftakt zur Bundestags- und gegebenenfalls Landtagswahl Thüringen. Die örtlichen Wählerinitiativen und die vielfältigen Kandidatinnen und Kandidaten werden sich vorstellen.

 

Die vielen Delegationen aus ganz Deutschland haben auf dem großen Anger – einem zentralen Platz in Erfurt – auch unter Corona-Bedingungen ausreichend Platz. Auch für Verpflegung ist gesorgt. Die Abschlusskundgebung geht bis 18.30 Uhr.