Rote Fahne 07/2021

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Betriebsrätestärkungsgesetz – Arbeitsminister reagiert auf Druck aus Betrieben

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im Vorfeld der Betriebsratswahlen 2022 ein Betriebsrätestärkungsgesetz vorgeschlagen

Von (wb)
Betriebsrätestärkungsgesetz – Arbeitsminister reagiert auf Druck aus Betrieben
Kämpferische Betriebsräte müssen Mobbing durch die Firmen standhalten – kämpferische Solidarität ist ihr wichtigster Schutz (Berlin, 2017). Foto: Solikreis Felix Weitenhagen

2019 verfügten nur knapp 10 Prozent der Betriebe mit mehr als vier Beschäftigten über einen Betriebsrat. Gerade mal 41 Prozent der Beschäftigten im Westen und 36 Prozent im Osten werden durch einen Betriebsrat vertreten. 1996 waren es noch 50 beziehungsweise 40 Prozent.

 

Gegenüber Betriebsräten verfolgen die Kapitalisten zwei Taktiken. Die eine ist die Politik der Klassenzusammenarbeit. Sie wird vor allem in industriellen Großbetrieben bevorzugt. Das hindert aber Monopole wie beispielsweise Daimler oder VW nicht daran, vor allem in ausländischen Betrieben auf die Taktik des „Union Busting“ zu setzen. Übersetzt: „Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen.“ Nach Untersuchungen des DGB wird aber auch in Deutschland jede sechste Betriebsratsgründung durch die Kapitalisten bekämpft, unterdrückt, sabotiert. Die Methoden sind vielfältig: Von Mobbing bis zur Kündigung von Kolleginnen und Kollegen sowie Schließung von Niederlassungen. Im wachsenden Wunsch vieler Beschäftigter, Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute zu wählen, drückt sich das auf breiter Front erwachte gewerkschaftliche Bewusstsein und der fortschrittliche Stimmungsumschwung in der Arbeiterklasse aus.

 

Darauf reagiert Hubertus Heil mit seinem Gesetzentwurf, der „die Gründung und Wahl von Betriebsräten fördern und erleichtern und zugleich die Fälle der Behinderungen von Betriebsratswahlen reduzieren“1 soll. Heil schlägt unter anderem vor, das so genannte „vereinfachte Wahlverfahren“ auszuweiten und dazu vor allem den Wahlprozess zu verkürzen. Das würde Behinderungen der Wahl erschweren. Außerdem soll der Kündigungsschutz auf Initiatoren von Betriebsratswahlen erweitert werden.

 

Zu Recht protestieren die Gewerkschaften dagegen, dass das Gesetz von den Unions-Ministern im Kabinett blockiert wird, weil sie den Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsratswahlen ablehnen. Die MLPD begrüßt alle Maßnahmen, die die Wahl von Betriebsräten erleichtern, Initiatoren vor Übergriffen der Kapitalisten schützen und sie tritt für eine konsequente Bestrafung von „Union Busting“ ein. Dazu muss die Regelung fallen, dass nur Betriebsräte die Behinderung zur Anzeige bringen können. Wenn eine Betriebsratsgründung verhindert wird, könnte demzufolge niemand bestraft werden.

 

Der Begriff „Betriebsrätestärkungsgesetz“ ist allerdings maßlos übertrieben. Das Betriebsverfassungsgesetz bleibt reaktionär, insbesondere durch die Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder, „vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammenzuarbeiten“ (§ 2,1), die Verpflichtung zur absoluten Friedenspflicht (§ 74,2) und die Geheimhaltungspflicht (§ 79,1). Eine Stärkung der Betriebsräte wäre die Aufhebung dieser Paragrafen, wie es die MLPD für ein fortschrittliches Betriebsverfassungsgesetz in Verbindung mit dem Recht auf freie politische und gewerkschaftlichen Betätigung auf antifaschistischer Grundlage fordert.