Rote Fahne 11/2020
Strafrecht in der sozialistischen Sowjetunion
Von Beginn an stand das sowjetische Strafrecht im Feuer von Antikommunisten aus aller Welt. Als Instrument der Diktatur des Proletariats stand es angeblich für Willkür und rücksichtslosen Terror gegenüber dem eigenen Volk
Kampfbegriffe wie „Gulag“ oder „Stalinismus“ werden bis heute zu jeder Gelegenheit herangezogen, um Diskussionen über den Sozialismus abrupt zu beenden. Argumente oder historische Zusammenhänge sind in dem Zusammenhang scheinbar überflüssig.
Die Moskauer Prozesse 1936 bis 1938
Tatsächlich nahm die konterrevolutionäre Gefahr in der Sowjetunion der 1930er-Jahre Ausmaße an, die es notwendig machten, mit großer Härte gegen sie vorzugehen. Die Moskauer Prozesse (1936–38) deckten auf, dass eine Gruppe von Verschwörern mit Mord, Sabotage und Putschplänen den Sturz des Sozialismus herbeiführen wollte. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, dafür mit Hitler-Deutschland gemeinsame Sache zu machen. Die meisten Verschwörer erhielten die Todesstrafe.
Die heute verbreitete Unterstellung, die Anklagen seien fingiert und Geständnisse seien erpresst worden, steht in krassem Gegensatz zu den Eindrücken damaliger Prozessbeobachter, wie dem US-Botschafter J. E. Davies: „… bin ich nach täglicher Beobachtung der Zeugen und ihrer Art und Weise, auszusagen, auf Grund der unbewussten Bestätigungen, die sich ergaben, und anderer Eigentümlichkeiten des Prozesses … zu der Auffassung gelangt, dass … den in der Anklageschrift aufgezählten Vergehen gegen die Sowjetgesetze eine genügende Zahl bewiesen und für vernünftiges Denken außer Zweifel gestellt sind, um den Schuldigbefund am Landesverrat und die Verhängung der vom Sowjet-Kriminalgesetz vorgeschriebenen Strafen dafür zu rechtfertigen. Die Meinung derjenigen Diplomaten, die den Verhandlungen am regelmäßigsten beigewohnt haben, war allgemein, dass der Prozess die Tatsache einer heftigen politischen Opposition und eines ernsten Komplotts aufgedeckt hat …“1
Der Kampf gegen die Konterrevolutionäre am Vorabend des 2. Weltkriegs war für die Sowjetunion ohne Zweifel ein Kampf um Leben und Tod. Dabei kam es auch zu Fehlern, und viele Unschuldige fielen der Säuberung zum Opfer.
Dazu trugen auch die Feinde des Sozialismus bei: Bürokraten mit dem Parteibuch in der Tasche, die Unschuldige denunzierten, um von sich selbst abzulenken, oder um ehrliche Kommunisten auszuschalten.
Sozialistische Rechtsauffassung
Solche Erscheinungen stehen jedoch in krassem Gegensatz zu den Grundsätzen sozialistischer Rechtsauffassungen und machten auch nicht das Wesen der sowjetischen Justiz aus. Direkt nach der Oktoberrevolution gingen die Revolutionäre unter Lenins Führung daran, den gesamten bürgerlichen Staatsapparat zu zerschlagen und durch vollkommen neue Organe der Diktatur des Proletariats zu ersetzen: „Nach Abschaffung der Gesetze der gestürzten Regierungen beauftragte die Sowjetmacht die von den Sowjets gewählten Richter, den Willen des Proletariats durchzuführen, seine Dekrete anzuwenden und, falls solche fehlen oder unvollständig sind, sich vom sozialistischen Rechtsbewusstsein leiten zu lassen. …
Die KPR tritt für die Weiterentwicklung des Gerichts auf diesem Wege ein und muß dabei danach streben, die gesamte werktätige Bevölkerung samt und sonders zur richterlichen Amtsausübung heranzuziehen und das System der Strafen endgültig durch ein System von Erziehungsmaßnahmen zu ersetzen.“ 2
Gerichte als Waffe im Klassenkampf des Proletariats
Unter der Losung „Wählbarkeit der Richter aus den Reihen der Werktätigen nur durch die Werktätigen“ wurden die Gerichte demokratisiert und zu einer Waffe im Klassenkampf des Proletariats verwandelt. Gegenüber den werktätigen Massen bauten sie auf ein tiefes Vertrauen in ihre Fähigkeit zur Selbstveränderung und Selbstbefreiung.
Strafen – ob mit oder ohne Freiheitsentzug – zielten darauf ab, die Verurteilten zu ehrlichen und nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Arbeit, Bildung und kulturelle Aktivität spielten in allen Gefängnissen und Lagern eine hervorgehobene Rolle.
Im Gegensatz dazu ist es doch der Kapitalismus, der seit jeher weder die Kriminalität, noch die Resozialisierung der Straftäter in den Griff bekommt. In keinem Land der Welt sitzen mehr Menschen im Gefängnis als in den USA. Viele verbringen ihre Zeit über Jahrzehnte unter strenger Isolation, ohne sinnvolle Betätigung oder Zukunftsaussicht ab. Ein Armutszeugnis für ein System, dass sich gern als Hüterin von Demokratie und Fortschritt darstellt!
Aber auch die Strafbemessung der Sowjetgesetze wird manchen Kapitalisten zur blinden Wut treiben. „Verstöße gegen die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter in Betrieben, Spekulation, Kettenhandel, Wucher, Ausbeutung, Betrug der Öffentlichkeit, Verstöße gegen die Disziplin der Werktätigen gehören in erster Linie zu den strafbaren Handlungen, die oft zu jahrelanger Einschließung führen.“ 3
Kein Wunder also, dass die Antikommunisten beim Gedanken an die Sowjetjustiz Gift und Galle spucken. Für sie sind solche Verbrechen bestenfalls Kavaliersdelikte, die sich die Kapitalisten alle Nase lang leisten können.