Rote Fahne 11/2020

Rote Fahne 11/2020

Die Corona-Pandemie und die Prostitution

Die Corona-Pandemie treibt die Lüge von der freiwilligen Prostitution auf die Spitze

Von hb
Die Corona-Pandemie und die Prostitution
Gegen die Diskriminierung von Prostituierten – Podiumsdiskussion in Hollywood (USA), Foto: City of west Hollywood / CC BY 2.0

Das angeblich „Älteste Gewerbe der Welt“ war immer ein Ausdruck der Ausbeutung und Unterdrückung. Der russische Revolutionär Lenin hielt den Herrschenden stets die Wirklichkeit als Spiegel vor – und wurde und wird dafür umso mehr gehasst: „Solange Lohnsklaverei besteht, wird unvermeidlich auch die Prostitution bestehen. Alle unterdrückten und ausgebeuteten Klassen in der Geschichte der menschlichen Gesellschaftsordnungen mussten stets (darin besteht ja die Ausbeutung) den Unterdrückern erstens ihre unbezahlte Arbeit und zweitens ihre Frauen als Beischläferinnen der ,Herren‘ liefern. Sklaverei, Leibeigenschaft und Kapitalismus sind in dieser Beziehung ganz gleich. Nur die Form der Ausbeutung ändert sich; die Ausbeutung bleibt.“ („Der Kapitalismus und die Frauenarbeit“, 1913, Lenin, Werke, Bd. 36, S. 206/207)

 

„Lobbyorganisationen“ für Prostituierte versuchen, dieser Gewalt gegen Frauen ein legales Mäntelchen umzuhängen. Mit dem Begriff „Sexarbeit“ soll eine Freiwilligkeit vorgegaukelt werden, die es so nur für eine verschwindende Minderheit gibt. Deutschland wurde mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 zum Bordell Europas. Das 2017 eingeführte Prostituierten„schutz“gesetz hat das Land zum Paradies für Bordellbetreiber und Zuhälter gemacht. Für die Frauen bedeutet es Zwangsprostitution, Demütigungen, Kriminalisierung der Frauen und Gewalt. Bis zu 90 Prozent der Prostituierten in Deutschland sind Armutsprostituierte, geschätzt 150 000 Frauen aus osteuropäischen Ländern und inzwischen vermehrt afrikanische Frauen. Sie kommen nicht „freiwillig“ für diesen Job – und sie bleiben nicht freiwillig!

 

Mit der Einschränkung des öffentlichen Lebens wurden auch die offiziellen Bordelle geschlossen. Die betroffenen Frauen stehen auf der Straße, ohne Wohnung, Versorgung und Absicherung. Die Doppelmoral der bürgerlichen kapitalistischen Gesellschaft hat kein Problem damit, dass diese Frauen auf den Straßenstrich gedrängt werden, von den Bordellbetreibern in Wohnungen gebracht und mit Dumpingpreisen zu Sex ohne jeden Schutz gepresst werden. Bordellbetreiber und ihre festangestellten Mitarbeiter haben in der Corona-Krise Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Unterstützung, die Frauen bleiben vielfach ohne Absicherung.

 

Beim sozialistischen Aufbau in der Sowjetunion zu Zeiten Lenins wurde das Sexualstrafrecht revolutioniert. „Abtreibung und Homosexualität waren straffrei. Zuhälterei und Kuppelei wurden streng verfolgt, nicht aber die einzelnen Prostituierten. Ihnen wurden Angebote zur Arbeitsaufnahme und zur Unterbringung in Heimen gemacht“ („Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau“, S. 226). Statt Strafverfolgung von Armutsprostituierten müssen in der Corona-Pandemie Unterkünfte, Ernährung sowie rechtliche und soziale Unterstützung für diese Frauen zur Verfügung gestellt werden – als sicheres Angebot!