Rote Fahne 09/2020
Künftig zwölf Stunden am Stück arbeiten?
Beschäftigte und Personalräte in Krankenhäusern wehren sich gegen krankmachende Arbeitszeiten
Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz
Die Bundesregierung hat „zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ bis zum 30. Juni Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Lebensmitteleinzelhandel, Rettungsdienste, ÖPNV unter anderem zugelassen: Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden; Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden; Verkürzung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen!
Kritik an der Verordnung
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, kritisiert die Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Bereits heute arbeiteten viele Menschen … am Limit. Die Gesundheit dieser Menschen gelte es zu schützen, gerade in Zeiten, in denen sie einen so wichtigen Job machten.“1 Beide sind übrigens Mitglied der gleichen Partei – der SPD.
Beispiel Uniklinik Essen
Was das konkret heißen kann, zeigt der Plan des Managements der Uniklinik Essen. Es will Schichten einführen, bei denen die Pflegekräfte inklusive einer 45-minütigen Pause zwölfeinhalb Stunden im Dienst sind.
Dazu Alexandra Willer, Vorsitzende des Personalrats: „Wir haben diesen Plan im Rahmen unserer Mitbestimmungsrechte abgelehnt, denn wir halten solch lange Schichten für gesundheitsschädlich – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die betroffenen Pflegekräfte überwiegend in voller Schutzbekleidung arbeiten müssen. Das ist extrem anstrengend.“ 2 Die in Ver.di organisierten Personalräte fordern stattdessen: „Wir wollen sicherstellen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich geschützt sind und gut arbeiten können. Es soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Beschäftigte, die zu Risikogruppen gehören, nicht in Covid-19-Bereichen eingesetzt werden … Das Klinikum soll die Kinderbetreuung gewährleisten und Teilzeitkräfte nicht gegen ihren Willen überplanen.“
Das Klinikum beruft sich übrigens auf eine Ausnahmeregelung der Bezirksregierung in Düsseldorf, die in anderen Orten und Regionen in Deutschland unter „Corona-Schutz“ schon früher getroffen wurden. Auffällig dabei der Gleichklang zu den schon länger erhobenen Forderungen der Unternehmerverbände nach einer Reform des Arbeitszeitgesetzes. Sie wollen weg vom 8-Stunden-Regelarbeitstag, mit einer maximalen Dauer von zehn Stunden. Die Unternehmen sollen nur mehr eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ihrer „lieben Mitarbeiter“ einhalten müssen.
Unternehmerverbände nutzen Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie kommt also offensichtlich den Unternehmerverbänden und ihren Mitgliedern gerade recht für einen neuen Vorstoß zum Schleifen von erkämpften Arbeitsschutzrechten. Wie sagte bereits Karl Marx in seinem berühmten „Kapital“? „Das Kapital ist daher rücksichtslos gegen Gesundheit und Lebensdauer des Arbeiters, wo es nicht durch die Gesellschaft zur Rücksicht gezwungen wird.“3