Rote Fahne 14/2019
EU-Urheberrechtsreform – kein Schutz für Autoren und Künstler
Am 26. März wurde im EU-Parlament die 149 Seiten umfassende „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ beschlossen. Die MLPD lehnt diese EU-Richtlinie ab
Die MLPD hatte sich in der Frage der Urheberrechtsreform sowohl gegen die Parteinahme für klassische Medienmonopole wie gegen die Internet-Übermonopole gewandt. Zu Recht kritisierten Leser aber, dass längere Zeit eine klare Positionierung der MLPD gegen die EU-Urheberrechts-Richtlinie fehlte und solche Fragen in der Roten Fahne einen größeren Stellenwert einnehmen müssen. Ein Leser aus Köln kritisierte im April unter anderem, dass wir „keine eigene, vom Klassenstandpunkt aus vorwärtsweisende Erklärung veröffentlicht haben.“ Wie schätzt die MLPD nunmehr die EU-Urheberrechtsreform ein?
Die meisten EU-Mitgliedsstaaten stimmten der neuen EU-Richtlinie zu. Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Am 15. April nahm der Rat der EU die Richtlinie an. Die EU-Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Alle 23 CDU-Abgeordneten im Europaparlament stimmten der EU-Richtlinie zu, obwohl im Koalitionsvertrag der Einsatz von Upload-Filtern noch als „unverhältnismäßig“ abgelehnt wurde. 23 SPD-Abgeordnete stimmten dagegen. CDU und Kanzlerin Angela Merkel standen deshalb besonders im Zentrum der Massenproteste im März 2019. Eine Viertelmillion, vor allem junge Menschen, gingen allein in Deutschland auf die Straße.
Der Urheberschutz ist mit der Digitalisierung des Medienbereichs in wichtigen Teilen außer Kraft gesetzt worden. Die MLPD unterstützt das berechtigte Anliegen des Urheberschutzes der Masse der Autoren und Künstler und fordert ihren Erhalt und Ausbau auf Kosten der Profite der Medien- und Internetmonopole. Medienkonzerne machen Milliardenprofite. „… die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft (erzielte) 2017 eine Bruttowertschöpfung von 102,4 Milliarden Euro. Sie übertrifft damit die Wertschöpfung der chemischen Industrie und der Finanzbranche und liegt gleichauf mit dem Maschinenbau.“1 Die vier Internetgiganten Apple, Facebook, Amazon und die Google-Mutter Alphabet hatten schon 2017 zusammen einen Börsenwert von 2.691 Milliarden US-Dollar.2
Bestandteil der Rechtsentwicklung
Die EU-Richtlinie und ihre Grundrichtung sind abzulehnen. Ihr Anliegen ist nicht der Schutz der Autoren und Künstler. Die Richtlinie ordnet sich in die Rechtsentwicklung der Regierungen und bürgerlichen Parteien ein. Sie ist im Interesse der Medienmonopole verfasst. Sie stärkt im Konkurrenzkampf um Profitinteressen die Monopolgruppe der „alten Rechteverwerter“, der Verlage, Musikindustrie und Filmindustrie gegenüber der Monopolgruppe der „neuen Verwerter“ wie Google und Facebook. Die MLPD teilt die Bedenken, dass durch den Einsatz von Upload-Filtern auch Beiträge geblockt werden können, die nicht unter das Urheberrecht fallen, wie satirische Beiträge oder politische Kommentare. Schon zuvor hatte das EU-Parlament beschlossen, dass Internet-Dienste innerhalb von 60 Minuten allen Löschaufträgen europäischer Polizeibehörden – nicht von Gerichten! – nachkommen müssen. Die Parallele zu den neuen Polizeigesetzen ist unübersehbar.
Upload-Filter sind nicht neu. Die MLPD lehnt ihren Einsatz gegen die Verbreitung von Kinderpornographie oder zur Erkennung und Löschung von neofaschistischem Gedankengut selbstverständlich nicht ab. Das internationale Finanzkapital verfolgt mit Upload-Filtern jedoch andere Ziele. Es übt zur Aufrechterhaltung seiner Machtverhältnisse eine Manipulation der öffentlichen Meinung aus, organisiert dazu auch mehr und mehr die Kontrolle des Internets. Dafür werden auch Upload-Filter eingesetzt. Ganz klar positioniert sich die MLPD gegen die fortschreitende Faschisierung der Staatsapparate, den Abbau bürgerlich-demokratischer Rechte und die Unterdrückung der Revolutionäre.
Berechtigt sind die Interessen der Masse der Künstlerinnen, Künstler, Medienschaffenden, Journalistinnen und Journalisten zur Verbesserung des Urheberrechts. Doch das löst die EU-Richtlinie gerade nicht. So bekommen durch die Einführung des europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger nur diese selbst Entschädigungen von den Nachrichtensuchmaschinen für das Anzeigen von Artikelausschnitten. Die Verfasserinnen und Verfasser der Artikel gehen leer aus.