Rote Fahne 26/2017
„Sie wollten mich brechen ...“
Klaus Dimler berichtet, wie er vom Unterstützungskommando (USK)1 lebensgefährlich verletzt und von der Justiz ruiniert wurde
Am 20.10.2012 plante das „Bündnis gegen Rechts Coburg“ Aktionen gegen den Aufmarsch der Nazis anlässlich des 90. Jahrestages der Hitlerrede in Coburg unter dem Motto „Coburg ist bunt und stellt sich quer“. Ich – als hinterbliebener Sohn von Kurt Dimler, des KZ-Hälftings in Buchenwald – hatte die Aufgabe, die Rolle des Faschismus damals und heute in einer Ansprache und Lesung aus dem Buch „Buchenwald“ darzustellen. Mein Vater hat es mitgeschrieben.
Das Ziel des Bündnisses war außerdem – nachdem wir die Genehmigung des Naziaufmarschs nicht verhindert hatten – den Naziaufmarsch mit einer Demonstration und Straßensitzblockade zu stoppen. Das war vom Ordnungsamt und juristisch genehmigt. Auf unseren Aufruf hin kamen insgesamt 1500 Menschen auf die Straße zu Demonstration, Kundgebung und buntem Fest. Dabei viele Kinder und Frauen. Die Nazis – circa 200 bis 300 Personen – wurden in ihrem Aufmarsch behördlicherseits nicht gehindert. Deshalb führten wir nach der Kundgebung, auf der ich gesprochen hatte, eine Sitzblockade durch.
Ich stand am Rande dieser Blockade und wirkte darauf ein, dass wir die Polizei, die den Aufmarsch der Nazis mit aller Gewalt ermöglichte, nicht provozieren, sondern gemeinsam passiven Widerstand leisten. Von Anfang an bemerkte ich, dass ich ununterbrochen gefilmt und fotografiert und von USK-Beamten umstellt wurde. Die Polizei hat, als die Sitzblockade schon stattfand, einem Nazireporter ermöglicht, zu mir zu gelangen und mich von allen Seiten zu fotografieren. Schließlich wurde ich von USK-Beamten abgedrängt und erhielt, nachdem ich mich nicht abdrängen lassen wollte, Schläge mit dem Schlagstock. Nach einem Schlag in die Herzgegend wurde ich bewusstlos und lag am Boden. Es bestand akute Lebensgefahr.
Der herbeigerufene Notarzt wurde in seinen Rettungsmaßnahmen behindert und ebenfalls abgedrängt. Auf mich wurde weiterhin eingeschlagen. Der Notarzt dokumentierte anschließend Schläge auf die Brust, Nieren, Unterleib und Schlüsselbein, zwei zerbrochene Rippen, die Gefahr des Herzstillstands und des Platzens der Milz. Ich kam nach einiger Verzögerung doch noch ins Krankenhaus.
Nachdem ich Anklage wegen lebensgefährlicher Körperverletzung durch das USK gestellt hatte, wurde nach der internen Ermittlung innerhalb von fünf Tagen die Anklage gegen mich wegen Angriffs auf die Staatsgewalt erhoben und meine Anklage abgelehnt.
Sehr schnell erfolgte der erste Prozess gegen mich, wo ich kaum Zeit hatte, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Im Prozess wurde mir dann noch das Trinken verboten, dem Rechtsanwalt und mir das Wort abgeschnitten. Sehr schnell stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf dreieinhalb Jahre Haft, und das Gericht fällte entsprechend das Urteil.
Es gelang mir, mithilfe der LAG Buchenwald-Dora einen linken Rechtsanwalt, Ralf Dobrawa, zu gewinnen und Widerspruch einzulegen. Der Rechtsanwalt verlangte Beweismaterial für die Vorwürfe. Ihm wurde dann das Material der Polizei vorgelegt. Daraus ging aber hervor, dass und wie ich angegriffen wurde. Weil kein Beweismaterial gegen mich vorliegt, musste das Gericht auf einen auch juristisch sogenannten Deal eingehen und das Urteil ändern. So wurde im zweiten Prozess das erste Urteil in zweieinhalb Jahre auf Bewährung, eine Geldstrafe und Zahlung sämtlicher Gerichtskosten abgeändert.
Mir wurde gesagt: „Ein USK-Beamter ist ein Vollzugsbeamter, und wenn er sagt: ,Sie haben zu verschwinden‘, muss ich dem Folge leisten. Ansonsten ist das Widerstand gegen die Staatsgewalt, auch wenn ich ein legitimes Demonstrationsrecht habe. Wenn ich dem nicht Folge leiste, liegt es im Ermessen des USK-Beamten, mich zu schlagen usw., denn er ist dann Vollstreckungsbeamter.“ Sie wollten mich brechen, konnten es aber nicht. Am Ende blieb mir lediglich eine zerstörte Gesundheit mit bleibenden Schäden und der finanzielle Ruin.
1 Das Unterstützungskommando USK zählt zu den polizeilichen Spezialkräften mit besonderen Aufgaben der bayrischen Polizei.