Rote Fahne 19/2017

Rote Fahne 19/2017

Schleyer-Entführung im „Deutschen Herbst“

Was geschah 1977 und welche Haltung nahmen die Marxisten-Leninisten ein?

Von Peter Borgwardt
Schleyer-Entführung im „Deutschen Herbst“
Freiheit für Palästina – auch 2010 eine Forderung der MLPD (Bild aus Berlin), Foto: Rote Fahne

In der Endphase der mehrwöchigen Verschleppung von Hanns Martin Schleyer, dem damaligen Arbeitgeberpräsidenten, im September/Oktober 1977 durch die RAF1, kam es zur Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“. Die Führung des Kommandos, welches der Forderung nach Freiheit für die RAF-Gefangenen2 gewaltsam Nachdruck verleihen wollte, lag bei Mitgliedern der PFLP. Sie zwangen die „Landshut“ zum Flug von Mallorca nach Mogadischu. Dort kam es am 18. Oktober zur Erstürmung des Flugzeugs durch den Bundesgrenzschutz. Zuvor war der Pilot Jürgen Schumann von einem der Entführer erschossen worden. Nach den Vorgängen in Mogadischu ereigneten sich im Gefängnis von Stuttgart-Stammheim die bis heute angezweifelten Selbsttötungen von drei der vier dort inhaftierten RAF-Führern (nicht wenige Indizien legten ihre illegale Hinrichtung nahe). Einen Tag später wurde die Leiche von Hanns Martin Schleyer in einem Auto im Elsass gefunden.

Im sogenannten „Deutschen Herbst“ war damit eine äußerst komplizierte Situation im Klassenkampf entstanden. Die von der RAF ausgehenden individuellen Terror-Attentate wurden von Regierung und Staat genutzt, eine umfassende Hetzkampagne gegen die gesamte Linke zu entfalten. Das war verbunden mit einem massiven Angriff auf demokratische Rechte und Freiheiten. Noch im Oktober 1977 stellte der CDU-Vorstand einen Verbotsantrag gegen mehrere marxistisch-leninistische Organisationen, darunter die Vorläuferorganisation der MLPD, den KABD.

Schon zuvor hatte die Zentrale Leitung in der Roten Fahne erklärt: „Der KABD distanziert sich vom Attentat auf Schleyer, weil es politisch völlig sinnlos und von den Kämpfen der Arbeiterklasse losgelöst ist. Der Anarchismus hat seinen geistigen Nährboden nicht in der Arbeiterklasse, sondern ist der konzentrierteste Ausdruck einer zutiefst kleinbürgerlichen Denkweise, die die Massen und insbesondere die Arbeiterklasse verachtet.“ (RF 19/77)

Zum einen wurde grundsätzlich und konkret eine unmissverständliche Kritik an der RAF geführt. Zum anderen die Berechtigung des proletarischen Klassenkampfes und antiimperialistischen Befreiungskampfes betont. So hieß es in der Roten Fahne 10/1977: „Der Terror der Baader-Meinhof-Gruppe und ihrer Nachfolger richtet sich zum Teil gegen Einzelpersonen, die wichtige Funktionen im Herrschaftsapparat der Kapitalisten ausfüllen, trifft aber genauso andere wie z. B. Bankangestellte, Flugzeugpassagiere usw. Er wird angeblich mit dem Ziel angewendet, das kapitalistische System zu zerschlagen. Die Aktionen sollen die Bourgeoisie einschüchtern und gleichzeitig die Massen aufrütteln zum Kampf gegen dieses System. Beides ist reine Träumerei.“