Rote Fahne 18/2017
24 Jahre Gefängnis und Folter konnten seinen Willen nicht brechen
Müslüm Elma ist einer von zehn türkischen Revolutionären, die vor dem Oberlandesgericht München wegen ihrer Gesinnung angeklagt sind
Seit mehr als 60 Verhandlungstagen läuft dieser Prozess bereits. Den Angeklagten wird die Unterstützung der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) vorgeworfen.
Die Grundlage dafür liefern die Staatsschutzparagrafen 129 a/b Strafgesetzbuch. Die zehn Genossinnen und Genossen haben sich in der BRD nichts zuschulden kommen lassen, außer dass sie Revolutionäre sind. Einer von ihnen ist Müslüm Elma, in der antiquierten Sprache der Justiz der „Rädelsführer“. Als sein besonderes „Verbrechen“ gilt, das Auslandskomitee der TKP/ML geleitet zu haben.
Müslüm Elma wurde 1960 in Pertek/Türkei geboren. Im Alter von 15 Jahren entwickelte er Sympathien für den Kommunismus und die TKP/ML. Bereits zu Beginn des Militärputsches am 12. September 1980 wurde er in Diyarbakır (Amed) wegen seiner politischen Tätigkeit das erste Mal verhaftet und zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Sechs Monate lang war er brutalster Folter ausgesetzt. In Diyarbakir saß er in dem berüchtigten Typ-E-Gefängnis. 1984 nahm er an einem zwei Monate andauernden Hungerstreik teil. Nach kurzer Zeit in Freiheit wurde er 1993 erneut verhaftet und dann zu 18 Jahren Haft wegen angeblicher Funktionärstätigkeit verurteilt.
Insgesamt verbrachte Müslüm 22 Jahre seines Lebens aus politischen Gründen in türkischen Gefängnissen. Diese Haftzeit hat irreversible Gesundheitsschäden bei ihm hinterlassen. Deshalb wurde er 2002, nachdem er am sogenannten Todesfasten teilgenommen hatte, aus der Haft entlassen, da er andernfalls voraussichtlich nicht überlebt hätte. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er aufgrund dieser lang andauernden Verfolgung politisches Asyl. Die lange Haftzeit – in Deutschland inzwischen erneut 27 Monate – konnte seinen unbeugsamen revolutionären Willen nicht brechen. Dies bringt er auch immer wieder vor dem Oberlandesgericht zum Ausdruck.
Zuletzt erklärte er zum Versuch des Gerichts, den Mitangeklagten Mehmet Yeşilçalı durch ein Bestechungsangebot zu einem Geständnis zu erpressen: „Auch ist der Kampf gegen den faschistischen türkischen Staat gerechtfertigt und legitim. Einige unserer hier anwesenden Freunde, gegen die sie prozessieren, mussten – weil sie Teil dieses gerechten Kampfes waren – einen beachtlichen Teil ihres Lebens in Gefängnissen verbringen und große Opfer erbringen. Denken Sie, dass wir aus Angst vor ihren Strafandrohungen unsere Freunde, mit denen wir jahrelang unser Leid und unsere Freuden teilten, denunzieren würden? … Sie träumen! Selbstverständlich haben Sie das Recht, zu träumen. Vergessen Sie aber nicht, dass auch wir den unterdrückten Völkern der Welt, dem internationalen Proletariat gegenüber eine historische Verantwortung haben. Und diese Verantwortung beinhaltet auch, dass wir Sie mit Ihren Träumen alleine lassen. Also träumen Sie ruhig weiter!“
Müslüm Elma und alle Gefangenen im Münchner TKP/ML-Prozess müssen sofort freigelassen werden!