Rote Fahne 15/2017

Rote Fahne 15/2017

Solidarität mit den unbeugsamen Gefangenen von München!

Seit Juni 2016 läuft vor dem Oberlandesgericht München der größte Prozess gegen Kommunisten in Deutschland seit dem KPD-Verbot in den 1950er-Jahren. Zehn türkische Revolutionäre sitzen seit April 2015 in deutschen Gefängnissen. Wir sprachen dazu mit Rechtsanwalt Frank Jasenski, einem der Verteidiger

Solidarität mit den unbeugsamen Gefangenen von München!
Solidarität mit den ATIK-Gefangenen 2016 in Nürnberg (Foto: RF)

Rote Fahne: Worum geht es genau bei diesem Prozess?

Frank Jasenski: Den Gefangenen wird überhaupt keine konkrete Straftat vorgeworfen, lediglich die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten). Sie ist in keinem Land verboten, außer in der Türkei.

 

Allein aufgrund ihrer revolutionären Gesinnung und ihrer Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf werden die Angeklagten als angebliche „Terroristen“ verfolgt.

Zwei der Gefangenen wurden bewusst aus Solidarität von der Internationalistischen Liste/MLPD als Bundestagskandidaten aufgestellt.

 

Der Prozess wurde schon als „Auftragsarbeit für Erdogan“ bezeichnet.

Die Kumpanei mit dem Erdogan-Regime ist offensichtlich. So werden unüberprüfbare türkische Geheimdienstinformationen in das Verfahren eingeführt, die teils illegal in Deutschland beschafft wurden. Türkische Behörden bekommen Verteidigerpost unter dem Vorwand der „billigeren“ Übersetzung zugeschickt.

 

Trotzdem greift es zu kurz, die Bundesregierung nur als Erfüllungsgehilfen Erdogans zu sehen. Sie hat ein eigenes Interesse an der Unterdrückung revolutionärer Organisationen, wie auch das Verbot der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zeigt.

Ein solches Staatsschutz-Verfahren ist nur durch eine „Verfolgungsermächtigung“ des Justizministeriums möglich.

 

Worauf kommt es in der Solidarität an?

23 Stunden am Tag sind die Gefangenen in Einzelzellen, das ist Isolationshaft. Der Angeklagte Mehmet Ye¸silçalı, der bereits in der Türkei inhaftiert war und gefoltert wurde, ist inzwischen retraumatisiert und deshalb ernsthaft psychisch krank. Das Gericht verweigert ihm aber die notwendige Therapie und versucht, ihn mit seiner Krankheit zu erpressen: Wenn er „gesteht“ und damit sich und seine Genossen belastet, könne er freikommen. Das hat er abgelehnt.

 

Der Protest gegen diesen antikommunistischen Unterdrückungsprozess muss noch stärker an die Öffentlichkeit getragen werden, gerade im Bundestagswahlkampf! Das ist die beste Solidarität mit den Gefangenen. Eine gute Gelegenheit ist die Kundgebung für die Freilassung der zehn Gefangenen am 15. September, von 12 bis 14 Uhr, vor dem Oberlandesgericht in München.