Angriffskrieg gegen den Iran

Angriffskrieg gegen den Iran

Grundlegende Umbrüche im internationalen Kriegs- und Völkerrecht

Der Angriffskrieg auf den Iran hat immense Auswirkungen auf das Völkerrecht. Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Roland Meister macht für Rote-Fahne-News eine ausführliche Analyse.

Von Roland Meister, Rechtsanwalt
Grundlegende Umbrüche im internationalen Kriegs- und Völkerrecht
Roland Meister

Zunächst eine kurze Vorbemerkung. Auch das internationale Völker- und Kriegsrecht kann nicht aus sich heraus verstanden werden, sondern wurzelt, wie alle „Rechtsverhältnisse und Staatsformen“ nach Karl Marx in den materiellen Lebensverhältnissen.¹ Es ist gekennzeichnet durch die Entwicklung der grundlegenden Widersprüche im imperialistischen Weltsystem.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg unter den Bedingungen der großen Wut über die Untaten des faschistischen deutschen Hitler-Regimes entwickelten und erweiterten sich so auch bestimmte Grundsätze des Völkerrechts. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zur Verurteilung des Hitlerfaschismus, der antikoloniale Befreiungskampf und die Entstehung weiterer sozialistischer Länder führten dazu, dass vermehrt auch fortschrittliche Elemente Teil des internationalen Völkerrechts wurden. In seinem Urteil erklärte der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg so den „Angriffskrieg“ zum „schwersten internationalen Verbrechen“. Wesentliche Grundsätze wurden Bestandteil von UNO-Resolutionen und insbesondere der UN-Charta vom 26.06. 1945, die auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs als Bestandteil enthält.

 

In der weiteren Entwicklung kam es jedoch immer wieder – insbesondere auch seitens des US-Imperialismus -zu schweren Verstößen gegen das internationale Völkerrecht. Zur Rechtfertigung imperialistischer Aggressionen wurde dabei immer wieder versucht, Aggressionskriege als Verteidigungskriege und gerechtfertigte Selbstverteidigung darzustellen.

 

So wurde der unter Führung des US-Imperialismus im „dritten Golfskrieg“ geführte Angriff der sogenannten „Koalition der Willigen“ ausdrücklich als völkerrechtswidriger, illegaler Angriffskrieg gekennzeichnet. Konsequenzen hatte dies nicht, da der US-Imperialismus den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennt. Wurde der Angriff damals noch als "Präventivkrieg zur Abwehr einer drohenden Gefahr“ vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush begründet, da der Irak angeblich Massenvernichtungswaffen besitze. Tatsächlich war dies eine Lüge, da im Irak tatsächlich keine Massenvernichtungsmittel gefunden wurden.

Ein Angriff auf den Weltfrieden selbst

Der Angriff des US-Imperialismus und des zionistischen israelischen Regimes auf das Territorium der Islamischen Republik Iran ist nicht nur ein Angriff auf die Souveränität eines einzelnen Landes, sondern auch auf den Weltfrieden. Er ist das jüngste und gefährlichste Glied, in einer Kette, in der wichtige Errungenschaften des internationalen Völkerrecht mit den Füßen getreten werden. Der jetzt begonnene gemeinsame Angriffskrieg der USA und Israels stellt ein Verbrechen der Aggression dar und bedeutet einen offenen und eklatanten Verstoß gegen Artikel 2(4) der Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze der Souveränität, der territorialen Integrität der Staaten, der guten Nachbarschaft und der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Das Völkerrecht verbietet eindeutig sowohl die Anwendung von Gewalt als auch die Androhung von Gewalt gegen die territoriale Integrität eines Staates. Nach bisher vorliegenden Berichten griffen US‑amerikanische und israelische Streitkräfte allein in den ersten 48 Stunden etwa 1.200 Ziele an. Dabei kamen 900‑Kilogramm‑Bomben zum Einsatz und durch sogenannte „Enthauptungsschläge“ wurden hochrangige Politiker und Militärs getötet. Vorrangiges Ziel der Bombardierung war, die Luftabwehr Irans und das zentrale Nervensystem des Landes lahmzulegen – Flugabwehrstellungen, Radarausstattung, Kommunikationsnetze und militärische Kommando‑ und Kontrollsysteme. Bis Montag Abend sollen 742 Zivilpersonen, darunter 176 Kinder getötet worden sein. US-Präsident Trump erklärte jetzt dazu: „Wir machen sie fertig. Wir haben noch gar nicht richtig hart zugeschlagen… Der große Schlag wird bald kommen.“ In Erklärungen wird deutlich, dass die USA und Israel offen die Grundsätze des internationalen Völkerrechts zutiefst missachten und verachten. In der ersten offiziellen Pressekonferenz zum militärischen Verlauf am 2.3. 2026 machte US-Kriegsminister („Secretary of War“) Pete Hegseth deutlich, dass für den US-Imperialismus Grundsätze des internationalen Völkerrechts nicht mehr gelten. Er erklärte: „Unsere US-Armee kämpfe nach unseren Regeln, … mit den größtmöglichen Befugnissen, ohne dumme Einsatzregeln, ohne den Morast des Nation‑Building, ohne Demokratie‑Aufbau-Projekte und ohne politisch korrekte Kriegsführung. Wir kämpfen, um zu siegen. … Wir sind keine Verteidiger mehr. Wir sind Krieger, ausgebildet, den Feind zu töten und seinen Willen zu brechen.“


Ausdrücklich wurde das israelische Regime gelobt, denn Israel sei ein „fähigen Partner… im Gegensatz zu vielen unserer traditionellen Verbündeten, die die Hände ringen und sich an die Brust schlagen, wenn es um den Einsatz von Gewalt geht.“

 

Das ist erneut eine ausdrückliche Rechtfertigung des Völkermords des israelischen Regimes gegenüber dem palästinensischen Volk im Gazastreifen, der inzwischen zu fast 100.000 Toten, davon 2/3 Frauen und Kinder geführt hat.

 

Diesem Paradigmenwechsel gegenüber dem internationalen Völkerrecht hat sich inzwischen auch der deutsche Bundeskanzler Merz offen angeschlossen. Natürlich ist es nichts Neues, dass der deutsche Imperialismus auch in der jüngeren Vergangenheit immer wieder das internationale Völkerrecht gebrochen hat und bricht. Erinnert sei nur an die Beihilfe zur genozidalen Politik des israelischen Regimes. Benjamin Netanjahu, der Ministerpräsident Israels, ist nach wie vor Gegenstand eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, während er einen ständigen Krieg und Aggressionen gegen das palästinensische Volk, gegen den Libanon, Syrien und nun erneut gegen den Iran führt. Die Bundesregierung hat auch hieraus keine Konsequenzen gezogen.

 

Das Völkerrecht wurde durch die jetzige Bundesregierung und die Vorläuferregierungen nur in den Mund genommen, wenn es den eigenen imperialistischen Interessen nutze und um aggressives reaktionäres Verhalten zu verschleiern.

 

Darauf wurde nun verzichtet. In Übereinstimmung mit Trump erklärte Merz in einer Täter-Opfer-Umkehr, dass „völkerrechtliche Einordnungen … wenig bewirken.“ Denn: „Appelle aus Europa, auch aus Deutschland, die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche und selbst umfangreiche Sanktionspakete, haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet.“ Das sei auch darin begründet, „dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen.“ Schon zynisch ist es in diesem Zusammenhang, wenn das deutsche Außenministerium den iranischen Botschafter einbestellt, um diesen wegen „unverhältnismäßiger Raketen- und Drohnenangriffe“ zu kritisieren.

 

Die gegenwärtige Entwicklung geht mit einer tiefen Krise internationalen Einrichtungen wie der UNO einher und verfestigt eine Kultur der Straflosigkeit. Bewusst wurden seitens des US-Imperialismus und des israelischen zionistischen Regimes angebliche Verhandlungen, die angeblich auf eine friedliche Lösung oder die Lösung der Frage der nuklearen Entwicklung abzielten, als Vorwand benutzt, um systematisch die Aggression vorzubereiten. Israel hat offen erklärt, dass sie diesen Angriff über Monate und Wochen hinweg geplant haben, also über einen längeren Zeitraum als jede der Verhandlungsrunden.
Eine solche Aggression unterstreicht nicht nur die Unaufrichtigkeit der Vereinigten Staaten und Israels. Sie bedeutet auch, dass selbst bei angeblichen Friedensgesprächen mit den USA oder Israel immer damit gerechnet werden muss, dass diese Staaten solche Verhandlungen nur als Mittel betrachten, um Zeit zu gewinnen, bis sie eine neue Aggression starten.

 

Der Iran hat ein Recht auf Selbstverteidigung gegen einen Angriffskrieg. Aber auch er ist an das Völkerrecht gebunden und darf nicht nichtmilitärische Ziele in Ländern angreifen, die nicht Kriegspartei sind.

 

Wir sollten auch nicht vergessen, dass diese noch umfassendere Aggression nur zwei Monate nach dem Angriff der USA auf Venezuela und dem Kidnapping dessen Präsidenten und seiner Ehefrau erfolgte.

 

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ohne Einmischung von außen über ihre eigenen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme zu bestimmen ist grundlegend und unveräußerlich und kann durch kein Gesetz eingeschränkt werden. Das Verbot des Angriffskrieges und das Recht auf territoriale Integrität begrenzen daher nicht das Recht der iranischen Arbeiterklasse und breiten Massen, das faschistische Regime im Iran zu stürzen. In das internationale Völkerrecht wurde deshalb ausdrücklich auch das Recht aufgenommen, faschistische oder Militärdiktaturen zu beseitigen. Dieses Recht steht ohne Wenn und Aber auch dem iranischen Volk zu. (vgl. Art. 1 Abs. 4 ZP I 1 - Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949) Die Solidarität gehört dem iranischen Volk und nicht den faschistischen Machthabern.

 

Seitens der USA wurde auch die Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) als Instrument eingesetzt, die nicht als neutrale Einrichtung agiert, wie es ihre Aufgabe nach ihren Bestimmungen ist, sondern die Vorwände für die Aggression lieferte. In Wiederholung ihres Verhaltens vom 13. Juni 2025, als sie nur wenige Stunden vor Beginn der israelischen Bombardierungen unter Missachtung aller verfügbaren Beweise eine Resolution gegen den Iran verabschiedete, gab die IAEO am 27. Februar 2026 eine Erklärung ab, in der sie behauptete, sie sei „nicht in der Lage zu überprüfen”, ob der Iran weiterhin in großem Umfang Uran anreichere, und verwies dabei auf eine angebliche unterirdische Anlage in Isfahan.

 

Der Aggressionskrieg der USA und Israel gegen den Iran ist als völkerrechtswidrige Aggression uneingeschränkt zu verurteilen. Die Aggression bedeutet nicht nur eine Bedrohung für alle Völker und Nationen des Mittleren Ostens (Westasien) sondern auch einen Angriff auf fortschrittliche Bestimmungen des internationalen Völkerrechts.

 

Es ist deshalb auch zu begrüßen, dass Spanien den USA verboten hat, Angriffe auf den Iran von spanischen Stützpunkten aus durchzuführen und auf das Völkerrecht pocht. Der spanische Außenminister José Manuel Albares sagte, die Stützpunkte in Morón de la Frontera und Rota stünden „unter spanischer Souveränität“. „Daher hat Spanien das letzte Wort über die Nutzung dieser Stützpunkte.“ Im Fernsehsender RTVE erklärte er, Madrid werde „unsere Stützpunkte für keine Operationen zur Verfügung stellen, die nicht von den vertraglichen Verpflichtungen oder der Charta der Vereinten Nationen abgedeckt sind“.
US-Flugzeuge wurden deshalb auf die US-Basis in Ramstein/Deutschland verlegt, wo sich das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa befindet, ohne das der Angriff auf den Iran in der Art nicht möglich wäre.

 

Es ist nötig, dass das US-Hauptquartier und sämtliche US-Basen in Deutschland sofort geschlossen werden, jegliche Unterstützung des völkerrechtswidrigen Aggression seitens der USA und Israels eingestellt und diese ausdrücklich als Verstoß gegen die UN-Charta seitens der Bundesregierung verurteilt wird. Die fortschrittlichen Errungenschaften des internationalen Völkerrechts müssen verteidigt werden!

 

Die verantwortlichen Führer der USA und Israels müssen als Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen werden!

 

Eine weltweit koordinierte Front des Kampfs GEGEN FASCHISMUS UND für den Weltfrieden ist dringend erforderlich!