Aschaffenburg

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Skandalurteil gegen Palästina-Solidarität

Unter dem Motto „Auf die Straße für Palästina“ demonstrierten im November 2025 rund 300 Menschen in Aschaffenburg ihre Solidarität mit dem palästinensischen Volk gegen die menschenverachtende Aggression des Staates Israels in Gaza.

Von ba

Nun folgte eine völlig willkürliche Anklage und ein Skandalurteil. Das Amtsgericht Aschaffenburg verurteilte eine junge Frau zu 60 Tagessätzen à 80 Euro (insgesamt 4.800 Euro) wegen „Billigung von Straftaten“. Ihr angebliches Verbrechen? Sie hatte vom Lautsprecherwagen aus die Parole „There is only one solution - Intifada Revolution - Yallah Yallah Intifada!“ gerufen.

 

Die Anklageschrift behauptete, die Angeklagte habe mit dem Aufruf zur „Intifada“ das „friedliche Zusammenleben“ in Frage gestellt und die Tötung von Zivilisten gerechtfertigt. Die Parole sei ein „geistiger Brandbeschleuniger“. Dabei musste sogar der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einräumen, dass der Begriff „Intifada“ in Deutschland keineswegs illegal oder pauschal verboten ist. Dennoch konstruierte das Gericht eine angeblich „aggressive Grundstimmung“ bei der Demonstration. Unter diesen Umständen sei der Aufruf eine strafbare Handlung. Die „aggressive Grundstimmung“ sollte wohl darin bestehen, dass die israelische Regierung für ihren Völkermord an den Palästinensern in kämpferischen Sprechchören verurteilt wurde. Für die gerichtliche Beurteilung dieser Grundstimmung war die Meinung eines einzelnen Polizisten maßgeblich.

 

Im Zentrum der Verhandlung stand die bewusste Fehlinterpretation des Begriffs „Intifada“ (arabisch für „abschütteln“). Er wird von Palästinensern seit Jahrzehnten als Ausdruck des berechtigten Aufstands gegen Unterdrückung, Vertreibung und illegale Siedlungspolitik genutzt – ein Widerstand, der sogar durch die Charta der Vereinten Nationen gedeckt ist. Eine Rechtfertigung für Gewalt gegen Zivilisten beinhaltet das Wort keineswegs. Die Verteidigung und die Angeklagte machten vor Gericht unmissverständlich deutlich: „Wir haben nie das Töten von Zivilisten gutgeheißen. Auf unserer Demo war kein Platz für Terror und Antisemitismus.“ Andere skandierte Sprüche wie „Juden, Christen und Muslime – gegen eure Kriegsmaschine“ hätten bewiesen, dass von den Demonstranten weder Terror noch Antisemitismus gutgeheißen wurde.

 

Das Gericht konstruierte stattdessen einen „durchschnittlichen Empfängerhorizont“. „Durchschnittliche Menschen“ müssten nach Ansicht des Gerichts die Parole als Aufruf zum Genozid an Juden verstehen. Die bewusste Verfälschung der Parole und die Benutzung einer „aggressiven Grundstimmung“ als Rechtfertigung des Urteils macht es zu einem handfesten Skandal. Offensichtlich soll hier ein Exempel statuiert werden, um die Solidarität mit Palästina mundtot zu machen. Legitime Meinungsäußerungen dazu sollen offenbar zunehmend mit Strafverfolgung begegnet werden. Und die Aschaffenburger Justiz will dabei wohl die Rolle eines bundesweiten Vorreiters spielen.
Die Organisation „FreePalestine Aschaffenburg“ als Veranstalter der Demonstration lässt sich diesen skandalösen Angriff auf die Meinungsfreiheit jedenfalls nicht gefallen und legte Berufung ein. Mit einer breiten Unterstützung kann sie rechnen.