Thüringen
Prozesse in Weimar: Dürfen antifaschistische Gedenkkundgebungen ungehindert stattfinden?
Am gestrigen Donnerstag, dem 5. November 2026, fanden am Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar Prozesse des Internationalistischen Bündnisses und der MLPD gegen die Stadt Weimar anlässlich der Verbote der Gedenkveranstaltungen zum 75. Jahrestag der Ermordung des KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann im KZ Buchenwald statt. Diese Gedenkveranstaltungen sollten auf dem Gelände der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers stattfinden.
Die Rechtswidrigkeit des Verbots wurde 2022 in erster Instanz festgestellt, wogegen die Stadt Weimar Berufung einlegte.
Vor Prozessbeginn organisierte das Internationalistische Bündnis eine Kundgebung, um die demokratische Öffentlichkeit auf die Prozesse aufmerksam zu machen und gegen das Verbot zu protestieren. 20 Teilnehmer, Teilnehmerinnen und weitere Prozessbeobachter folgten interessiert den Argumenten.
Rechtsanwalt Roland Meister und als Vertreter der MLPD und die weiteren Kläger Tassilo Timm legten im Prozess dar, dass die akute faschistische Gefahr auch Auswirkungen auf antifaschistische Gedenkstätten hat. Unter einem faschistischen Ministerpräsidenten Björn Höcke würde sich der Charakter der antifaschistischen Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald verändern. Statt dieses Verfahren gegen Kommunisten zu führen, die Gedenkveranstaltungen zu Ehren Ernst Thälmanns organisieren möchten, sollte der gemeinsame Kampf gegen den Faschismus geführt werden. Tassilo Timm erklärte sich solidarisch mit dem Gedenkstättenleiter Jens-Christian Wagner, der mehrfach von der AfD und ihrem Umfeld bedroht wurde, und forderte die Stadt Weimar dazu auf, die Berufung zurückzunehmen.
Die Kläger verteidigten im Prozess ihr Recht auf solche Gedenkveranstaltungen und widerlegten überzeugend die Argumente der Gegenseite, dass damit die Würde anderer Opfergruppen herabgesetzt werden würde. Tassilo Timm führte aus, dass die Kommunisten eine herausragende Rolle im antifaschistischen Widerstand im Konzentrationslager spielten und dabei auch vielen jüdischen Häftlingen, darunter auch Kindern, das Leben retteten. Er verwahrte sich dagegen, die Opfer des faschistischen Konzentrationslagers tendenziell gleichzusetzen mit den Insassen des sowjetischen Speziallagers, welches nach 1945 auf dem Gelände errichtet wurde. Er zitierte das Potsdamer Abkommen, das derartige Internierungslager für alle Besatzungszonen festlegte.
Mehrmals im Jahr finden zahlreiche Gedenkveranstaltungen für einzelne Personen oder Opfergruppen statt, ohne dabei auch nur ansatzweise die Bedeutung oder die Würde der anderen Opfergruppen zu negieren. So sprechen jährlich ranghohe SPD-Funktionäre auf der Gedenkkundgebung für Rudolf Breitscheid, der ebenfalls im Konzentrationslager Buchenwald sein Leben ließ.
Die Gegenseite berief sich auf Paragraph 15 des Versammlungsrechts, der einen besonderen Schutz derartiger Gedenkstätten vor faschistischen Provokationen darstellt. Roland Meister legte dar, dass dieser Paragraph ausdrücklich vor dem Hintergrund geschaffen wurde, um der NPD provokative Versammlungen an jüdischen Mahnmalen zu verbieten. Es ist geradezu demagogisch, genau diesen Paragraphen nun gegen Kommunisten ins Feld zu führen.
Im dritten Prozess ging es um die Frage, ob jederzeit unentgeltliche Führungen in Kleingruppen über das Gelände organisiert werden können. Die Gedenkstätte stellte zwar klar, dass diese jederzeit möglich sind, hielt jedoch am Verbot von 2019 fest, weshalb auch hier eine grundsätzliche Entscheidung des Gerichts nötig ist.
Der Senat wird die Urteile in den kommenden Wochen im schriftlichen Verfahren erlassen. Der Senat teilte mit, dass er in den Verfahren wegen Verbote der Gedenkversammlungen wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen werde.