Pressemitteilung der MLPD Thüringen
Thüringer Oberverwaltungsgerichtsprozess am 5. November
Die MLPD Thüringen hat eine aktuelle Pressemitteilung unter der Überschrift "Thüringer Oberverwaltungsgerichtsprozess am 5. November: Stadt Weimar und Stiftung Buchenwald gehen weiter gegen antifaschistisches und kommunistisches Gedenken vor" veröffentlicht. Rote Fahne News dokumentiert sie.
In der Berufungsverhandlung geht es um die Kranzniederlegung der MLPD am ehemaligen Krematorium des KZ Buchenwald, die Versammlung des Internationalistischen Bündnisses am Glockenturm und selbstorganisierte Führungen, die 2019 anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns organisiert wurden.
Die Stadt Weimar und die öffentliche Stiftung „Gedenkstätte Buchenwald“ verboten damals diese Veranstaltungen. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte 2022 in erster Instanz die Rechtswidrigkeit dieser Verbote fest. Das war ein wichtiger Sieg gegen die antikommunistische Ausrichtung des bürgerlichen Antifaschismus. Die Stadt Weimar und die Gedenkstättenleitung legten allerdings in den drei Verfahren Berufung ein.
„In einer Situation der akuten faschistischen Gefahr ist es eine Schande, dass solche Verfahren gegen aufrechte Antifaschisten und Kommunisten angestrengt werden, statt den gemeinsamen Kampf gegen die AfD und ihr Vorfeld in den Mittelpunkt zu rücken, die antifaschistische Gedenkstätten am liebsten schließen wollen“, erklärt Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD und einer der Prozessvertreter. Er erklärt weiter: „Steckt dahinter etwa der für die Gedenkstätte zuständige reaktionäre Bundes-Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der sich dem rechten Kulturkampf verschworen hat? Oder treibt dieses Verfahren die Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Mario Voigt voran? Schließlich ist die Gedenkstätte direkt seiner Staatskanzlei unterstellt.“
Angesichts der faschistischen Gefahr ist eine Rücknahme der Berufungen geboten. Die MLPD wird vor Gericht aber selbstverständlich das demokratische Recht verteidigen, Gedenkkundgebungen für kommunistische Häftlinge und den ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann abhalten zu dürfen.
„Natürlich gedenken wir aller Opfer von Faschismus, Rassismus und Antisemitismus. Wenn wir mit Ernst Thälmann eines Kommunisten gedenken, dann erinnern wir auch daran, dass es die Kommunisten und ihre führende Rolle im antifaschistischen Widerstand waren, die sich für alle Häftlingsgruppen einsetzten. Sie waren es, die die Einheitsfront im Lager organisierten und Tausenden Häftlingen das Leben retteten, indem sie an der Spitze der militärischen Selbstbefreiung am 11. April 1945 standen, als die US-Truppen herannahten und Tage später das Lager übernahmen“, so Timm abschließend.
Die Prozesse beginnen am 5. November um 10 Uhr am Thüringer Oberverwaltungsgericht, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar. Ab 9.15 Uhr wird dort auch eine Kundgebung des Internationalistischen Bündnisses stattfinden.