Düsseldorf
Absurder Gesinnungsprozess gegen Ahmad Othman
Gestern Vormittag fand mal wieder ein Prozesstermin statt gegen Ahmad Othman. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Solidaritätskundgebung gegen den Überfall des israelischen Staates auf eine Flotilla drei Mal die Losung "From the river to the sea" gerufen zu haben.
Der Prozess war eine sehr lehrreiche Veranstaltung, wie der Staatsschutz versucht, die Palästina-Solidarität mit den fadenscheinigsten Methoden zu kriminalisieren. Hatten die damaligen Polizeieinsatzleiter noch eine Anzeige gestellt wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, wurde dieses Verfahren mangels Aussichtslosigkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nur um dann nachzukarten und ihn wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen, weil das eine Losung der Hamas sei.
Abgesehen davon, dass die Losung "From the river to the sea" deutlich älter ist als die Hamas, wurde im Verlauf der Verhandlung immer Absurderes aufgedeckt:
- Die Losung hatten verschiedene Gerichte, z.B. in Duisburg, Dortmnd und Köln nicht beanstandet, in Düsseldorf war sie dagegen bei einer früheren Demo ausdrücklich verboten worden. Es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Rechtsprechung in Deutschland.
- Aber auch in Düsseldorf war sie bei anderer Gelegenheit nicht verboten wurden. Darüber wussten die Polizisten aber nichts. Offensichtlich erfahren sie nicht die gesamte Rechtslage, sondern werden so ausgerichtet, wie es der Staatsschutz gerade will.
- Die Polizei hört nicht den gesamten Reden zu, sondern lauscht nur, um "verbotene" Dinge zu hören, um dann zwecks Kriminalisierung einschreiten zu können. Das war offenbar deren Ausrichtung.
- Die besagte Kundgebung war eine Spontankundgebung, eine schnelle Reaktion auf den Überfall des israelischen Staates. Insofern gab es zwar Absprachen zwischen Anmelder und Polizei, jedoch aus Zeitgründen keine schriftliche Genehmigung mit den üblichen Auflagen, in denen ein Verbot der Losung hätte stehen können.
Die ganze Anklage hatte somit überhaupt keine Grundlage. Angesichts der ganzen Absurditäten schlug die Richterin vor, das Verfahren einzustellen. Jedoch war die Staatsanwältin dazu offenbar nicht befugt. Ihr waren die Hände gebunden. Das muss eine höhere Macht entscheiden. Eine Pause zur Rücksprache mit übergeordneten Stellen reichte nicht, so dass der Prozess verschoben werden musste.
Mit dem Prozess soll offenbar ein Exempel statuiert werden. Als Prozesszuschauer fragt man sich zudem, wie hier mit den von uns erarbeiteten Steuern umgegangen wird.