Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie
Was hat es auf sich mit der „Friedenspflicht“?
In der Metall- und Elektroindustrie begannen in den letzten zwei Wochen die Tarifverhandlungen. Allein in Ludwigsburg beteiligten sich 5.000 Arbeiterinnen und Arbeiter an einer kämpferischen Kundgebung!
Die IG Metall plant Warnstreiks ab dem 1. November 0.00 Uhr mit dem Ablauf der sogenannten „Friedenspflicht“. Richtig, denn Streiks sind heute nötiger denn je! Begriffe wie „Betriebsfrieden“ und „Friedenspflicht“ aber gehören zum System der kleinbürgerlichen Denkweise, das die kapitalistischen Macht- und Ausbeutungsverhältnisse verschleiern soll.
Tatsächlich haben wir es in Deutschland mit einer skandalösen Einschränkung des Streikrechts zu tun! Das ist kein Naturgesetz: Auch in imperialistischen Ländern wie Frankreich und Italien haben sich die Arbeiter und die Gewerkschaften viel weitergehende bürgerlich-demokratischen Rechte auf Streik erkämpft, bis hin zum Streikrecht für politische Ziele!
Auch das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz will die Betriebsräte z.B. in §74 an die reformistische Klassenzusammenarbeit fesseln: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden.“ Was für eine Verdrehung der Realität! Tatsache ist doch: Es gibt keinen Frieden im kapitalistischen Betrieb. Jeder Cent Lohn, jede Stunde Arbeitszeit, jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist erkämpft und immer eine Frage des Kräfteverhältnisses zwischen Kapital und Arbeitern. Wenn der Mercedes-Vorstand der Konzernbelegschaft den Krieg erklärt und gleichzeitig den Arbeitern bei den Septemberkämpfen droht „Ihr verletzt die Friedenspflicht!“, warum sollen sich die Kollegen dann daran gebunden fühlen? Selbstbewusst schreiben Kollegen in der Zeitung „Stoßstange“: „Der Vorstand hat sie längst verletzt mit seinem Generalangriff!“
Voller Einsatz der gewerkschaftlichen Kampfkraft: eine Warnstreik-Runde, Urabstimmung und unbefristeter Streik! Für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht!