Argument

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Was hat es auf sich mit der "Friedenspflicht"?

In der Metall- und Elektroindustrie begannen am Mittwoch die Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg und NRW. Weitere gibt es bis nächste Woche Mittwoch.

Abteilung Großbetriebe der MLPD

Bei allen wird als selbstverständlich dargestellt, dass die Friedenspflicht erst am 31.10. um 24 Uhr ausläuft. Bei VW dann am 31.12., bei Stahl am 31.2.27. Was hat es überhaupt auf sich mit der Friedens-pflicht? Sie ist im Betriebsverfassungsgesetz (BVG) seit 1952 im §74, Absatz 2 festgehalten: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden.“

 

Dem widersprechen aber die Tatsachen: 1.) Die sogenannten „Arbeitgeber“ geben keine Arbeit, sondern nehmen sie, beuten die Arbeitskraft der Arbeiter aus. 2.) Es gibt keinen Frieden im kapitalistischen Betrieb. Jeder Cent Lohn, jede Stunde Arbeitszeit, jede Verbesserung oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist immer eine Frage des Kräfteverhältnisses zwischen Kapital und Arbeitern. 3.) Es gibt auch ohne Einwirken von Betriebsräten oft jede Menge Chaos im Betrieb, Überstunden wechseln sich ab mit „Freistellungen“ auf Kosten des Arbeitszeitkontos, Leiharbeiter werden geheuert und gefeuert, usw.

 

In der Geschichte der Arbeiterbewegung gibt es erfolgreiche Vorbilder wie den Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet und im Saarland 1997, den Stahlarbeiterstreik in Rheinhausen und den selbständigen Streik der Opelaner in Bochum, wo keine Friedenspflicht und kein kastiertes Streikrecht die Arbeiter und Arbeiterinnen daran gehindert haben, für ihre Interessen in den Streik zu treten.

 

Bei Mercedes in Hamburg hatte der Vorstand schon bei den Septemberkämpfen gedroht „Ihr verletzt die Friedenspflicht!“ Selbstbewusst schreiben Kollegen in der Zeitung Stoßstange: Der Vorstand hat sie längst verletzt mit seinem Generalangriff!