Landgericht Göttingen
Konto bleibt: Rote Hilfe gewinnt Hauptsacheverfahren
Die Rote Hilfe e.V. hat am gestrigen 8. Oktober auch das Hauptsacheverfahren gegen die Sparkasse Göttingen gewonnen. Das Landgericht Göttingen hat entschieden, dass die Kündigung des Kontos der bundesweiten linken Solidaritätsorganisation vom 9. Dezember 2025 keinen Bestand hat.
Bereits im Eilverfahren war die Sparkasse gescheitert. Darin verpflichtete zunächst das Landgericht die Sparkasse, das Konto weiterzuführen. Im Anschluss stellte das Oberlandesgericht Braunschweig fest, dass eine öffentlich-rechtliche Sparkasse ein Konto nicht ohne sachlichen Grund kündigen darf. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe, dass ein erhöhter Prüfaufwand bestehe und ein Reputationsschaden bei Führung des Kontos des antifaschistischen Vereins bestehe, überzeugten das Gericht nicht.
Ein zusätzliches Risiko durch die US-Listung der sogenannten „Antifa Ost" als Terrororganisation konnte die Sparkasse nicht plausibel machen. Das OLG stellte zudem klar, dass die Rote Hilfe nicht eine Organisation „Antifa Ost" finanziert, sondern gemäß ihrer Satzung Beschuldigte und Angeklagte in den entsprechenden Verfahren unterstützt. Die US-Einstufung selbst entfaltet keine unmittelbare rechtliche Wirkung in Deutschland.
Dieser Beurteilung des OLG schloss sich das Landgericht "vollumfänglich" an. Damit hat die Rote Hilfe nach den Erfolgen im Eilverfahren nun auch in der Hauptsache Recht bekommen. Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., erklärt: „Das ist ein wichtiger Erfolg für die Rote Hilfe und für alle, die sich gegen politisch motiviertes Debanking wehren. Einer Organisation die finanzielle Infrastruktur zu entziehen kann ihre Arbeit faktisch lahmlegen. Genau deshalb war es notwendig, diese Kündigung nicht einfach hinzunehmen."
Die Rote Hilfe dankt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, den beteiligten Anwältinnen und Anwälten, dem Netzwerk Debanking Stoppen und allen Menschen, die den Verein seit Bekanntwerden der Kontokündigung solidarisch unterstützt haben.
Die MLPD gratuliert der Roten Hilfe zu diesem gerichtlichen Erfolg, der auch für andere fortschrittliche Organisationen von Bedeutung ist!