Schauprozess in Budapest

Schauprozess in Budapest

Revision gegen Antifaschist*in Maja endet mit 7 Jahren Haft

Am heutigen 30. September 2026 endete das Revisionsverfahren im sog. Budapest-Komplex gegen die Antifaschist*innen Maja, Gabri und Anna mit hohen Haftstrafen: Maja wurde zu sieben Jahren verurteilt, die Mitangeklagten Gabri zu sechs und bei Anna wurde das Urteil aufrecht erhalten.

Pressemitteilung des Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., 30.09.26 (gekürzt)

Damit wurden die erstinstanzlichen Urteile weitgehend bestätigt und sind nach ungarischem Recht rechtskräftig. Den Verurteilten bleibt nur noch die Möglichkeit, den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) wegen der zahlreichen Menschenrechtsverstöße im Verfahren und der U-Haft anzurufen, was aber keine aufschiebende Wirkung hätte. (…)

 

Der eigentliche Anlass, der im Budapest-Komplex verhandelt wird, ist juristisch gesehen eigentlich nur ein Körperverletzungsdelikt: Im Februar 2023 fand das alljährliche NS-verherrlichende Großevent „Tag der Ehre“ in Budapest statt, das europaweit größte Nazi-Vernetzungstreffen. Am Rand der antifaschistischen Gegenproteste kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis. Die Vorfälle lösten eine internationale Verfolgungsjagd gegen Antifaschist*innen aus, an der sich vor allem Ungarn und Deutschland federführend beteiligen. (…)

 

Bereits am ersten Tag des Revisionsverfahrens am 18. September 2026 war deutlich geworden, dass es weiterhin nur um die Abstrafung antifaschistischer Haltung geht – und darum ein politisches Zeichen zu setzen. So lehnte Budapester Gericht den Antrag der Verteidigung ab, entlastendes Videomaterial überhaupt auch nur zu sichten, in dem zu sehen gewesen wäre, dass die von den Verfolgungsbehörden als Maja identifizierte Person gar nicht an den eigentlichen Ereignissen beteiligt ist. Stattdessen ließ das Gericht nur Raum für die Plädoyers. Der Staatsanwalt verlangte eine Erhöhung des Strafmaßes und forderte im Fall von Maja mindestens 13 Jahre Haft. Die Verteidigung hob die groben Rechtsfehler im Prozess hervor und verwies darauf, dass es keinerlei Beweise für eine Beteiligung von Maja und den Mitangeklagten an den Auseinandersetzungen oder an der konstruierten „Vereinigung“ gibt und dass entlastende Beweise ignoriert worden seien. Das letzte Wort nutzte Maja für eine kämpferische Prozesserklärung.

 

„Der Revisionsprozess in Budapest war ein weiteres Musterbeispiel eines politischen Schauprozesses: Vor Gericht standen nicht nur Maja und die in Abwesenheit Verurteilten. Verurteilt wurde hier Antifaschismus als solcher. Mit den heutigen hohen Haftstrafen soll bewusst ein abschreckendes Exempel statuiert werden, das im Ergebnis Faschisten protegiert“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. (…)