VW
Die Kündigung der VW-Tarifverträge gilt auch für alle sächsischen Werke
Die Kündigung der VW-Tarifverträge gilt auch für alle sächsischen Werke. Das ist – zusätzlich zur gesamten Situation – ein Hohn: Nachdem die tarifliche Integration und damit die Angleichung zumindest an die Tarifverträge der VW AG nach jahrelanger Auseinandersetzung erkämpft wurde (wobei es auch viele erpresste sogenannte Kompensationsleistungen von den Belegschaften gab!), soll nun schon nach einem Jahr wieder Feierabend sein mit dem einheitlichen tarifvertraglichen Niveau, wenn der Vorstand damit durchkommt.
Er greift nun alle gemeinsam an, und es müssen alle zusammen antworten!