MLPD Velbert
Wichtiger Erfolg für Infostand am 1. Mai gegen den Antikommunismus
Am 1. Mai sollte der MLPD Velbert auf der Kundgebung der IG Metall ein Informationsstand verboten werden. In Folge dessen kam es zu einem Einsatz von Ordnungsamt und Polizei. Das Verwaltungsgericht urteilte nun: Der war kein Ahndungsgrund.
Zunächst wollte der Ortsbevollmächtigte den Stand untersagen „wegen der Unvereinbarkeitsbeschlüsse der IG Metall gegen die MLPD“. Als der Vertreter der MLPD, Horst Dotten, es ablehnte, den Stand abzubauen, da es eine öffentliche Kundgebung war, wurde das Ordnungsamt eingeschaltet. Auch das fruchtete nicht. Daraufhin wurde die Polizei geholt. Diese räumte den Stand ab und führte den Vertreter der MLPD handgreiflich ab.
Nachdem der IGM-Bevollmächtigte den Stand aus antikommunistischen Motiven untersagen wollte, nahm er Wochen später Abstand von einer Anzeige. Das Ordnungsamt wollte aber weiter eine Strafe von 203 Euro verhängen. Die zuständige Richterin urteilte nun, dass die Durchführung des Informationsstandes kein Ahndungsgrund ist und stellte das Verfahren ein. Im Prozess wurde unter anderem angeführt, dass andere Parteien ebenfalls einen Infostand durchführten.
Horst Dotten dazu: „Das ist ein wichtiger Erfolg gegen den Antikommunismus und für die demokratischen Rechte und Freiheiten. Die MLPD am 1. Mai ausschließen zu wollen, ist auf keinen Fall zu akzeptieren. Der 1. Mai gehört der Arbeiterbewegung, wozu die MLPD selbstverständlich gehört. Ich habe selber ein Leben lang als Metallarbeiter gearbeitet, habe dutzende Menschen für die IGM gewonnen, war 25 Jahre im Betriebsrat und bin über 40 Jahre in der MLPD. Es wird endlich Zeit, dass die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen die MLPD aufgehoben werden.“