Artikel 15

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Enteignung als „sozialistische Utopie“ im Grundgesetz?

Zurzeit gibt es eine breite Debatte zu den Überlegungen der Linkspartei, bei einer Regierungsübernahme in Berlin führende Wohnungskonzerne zu enteignen.

Von ms
Enteignung als „sozialistische Utopie“ im Grundgesetz?
Mieterdemo in Berlin mit Forderungen nach Enteignung am 5. April 2009 (rf-foto)

Sie stützt sich dabei auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes. Diese sehen unter bestimmten Bedingungen eine „Enteignung“ von Privateigentum „zum Wohle der Allgemeinheit“ beziehungsweise eine „Vergesellschaftung“ von Grund und Boden, Naturschätzen sowie Produktionsmitteln und ihre Überführung in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ vor.


Die Linkspartei will damit den Wohnungs- und Mietennotstand in der Hauptstadt bekämpfen, gegen den zuletzt am 7. September 11.000 Menschen auf die Straße gingen. Mieterinitiativen und -bündnisse fordern seit Jahren die Enteignung der Wohnungskonzerne. Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in Berlin war vor fünf Jahren erfolgreich. 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner stimmten dafür. Es wurde auch von der MLPD mit einem „kritischen Ja“ unterstützt. Unterstützt vor allem, weil viele Berlinerinnen und Berliner damit ihre Kritik an den Wohnungsbaumonopolen ausdrücken wollten. Kritisch, weil auch laut Text des Volksbegehrens gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes¹ eine Entschädigung der Konzerne erfolgen sollte. Und auch deshalb, weil eine Enteignung im Rahmen des staatsmonopolistischen Kapitalismus nichts anderes bedeutet, als dass der Staat anstelle der Konzerne dann eben die Mieter schröpft. Passiert ist nach dem Volksentscheid außer Gutachten und Kommissionen – nichts!

Wie Merz eine „klare Botschaft“ senden will

Dennoch ist die Bundesregierung angesichts einer möglichen Regierungsübernahme der Linkspartei in Berlin in heller Aufregung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt auf die rasche Verabschiedung eines Bundesgesetzes, das bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Damit sollen „Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ verboten werden. Die Bundesregierung stützt sich dabei ebenfalls auf das Grundgesetz – und zwar auf Artikel 72, der für den Fall der „konkurrierenden Gesetzgebung“ klärt: Sobald der Bund eine gesetzliche Regelung erlässt, steht diese über einem Landesgesetz. Auch so funktioniert die Diktatur der Monopole – abgesegnet durch das Grundgesetz.


Merz will damit „an die internationalen Investoren eine klare Botschaft senden“². Er bläst ins gleiche Horn wie Konzernvertreter und bürgerliche Ökonomen, die bereits vor einer „Kapitalflucht aus Berlin“³ warnen, falls ein Senat unter Führung der Linkspartei ein Enteignungsgesetz beschließen würde. Wie gut, dass ihnen Merz mit seiner „Botschaft“ bekundet, dass die Profitinteressen von Investoren in Deutschland über allem stehen und nicht einmal im Ansatz zum Wohl der Mieter eingeschränkt werden dürfen!

„Demokratische Kontrolle“ über Vonovia und Co.?

Was ist davon zu halten, wenn Mieterbündnisse die Regierungspläne nun als „verfassungswidrig“ bezeichnen? Ermöglicht das Grundgesetz tatsächlich ein konsequentes Vorgehen gegen Immobilienhaie? Eröffnen die Artikel 14 und 15 gar die Möglichkeit einer „sozialistischen Utopie“, wie die Süddeutsche Zeitung am 24. September schreibt? Davon kann keine Rede sein.


In Wirklichkeit zementiert die deutsche Verfassung das kapitalistische Ausbeutersystem und seine Staatsordnung. Auch die Süddeutsche Zeitung wirft die Frage auf, ob der „Sozialisierungsartikel nach den vielen kapitalistischen Jahrzehnten längst … im Schatten der Eigentumsgarantie“ stehe. Die Artikel im Grundgesetz sollten suggerieren, dass wir nicht mehr im Kapitalismus, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft leben. Tatsächlich zielten Enteignungen seit jeher, wenn überhaupt, vor allem auf Landwirte – zugunsten von Großprojekten des Staates oder des Großkapitals.


Im Zentrum des Grundgesetzes stand von Anfang an der Schutz des kapitalistischen Eigentums – insbesondere des Eigentums an Produktionsmitteln, Grund und Boden sowie Wohnungen. Deshalb steht das auch in Artikel 14 an erster Stelle.


Wenn die Linkspartei in Berlin nun das Votum des Volksentscheids zügig umsetzen will, „damit Berlin bezahlbar bleibt“, und mit einem „Vergesellschaftungsgesetz … den bewussten Bruch mit privater Verwertungslogik sowie demokratische Kontrolle der vergesellschafteten Wohnungsbestände“⁴ erreichen will, ist das pure Illusion. Die Überführung von Privateigentum in „Gemeineigentum“ bedeutet unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus nichts anderes als die Überführung in Staatsbesitz. Der heutige Staat ist Dienstleister der internationalen Monopole und sorgt mit Gesetzen und seiner gesamten Politik dafür, dass deren Interessen durchgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hob sogar den vom Berliner Senat 2020 beschlossenen Mietendeckel umgehend wieder auf – eben weil die kapitalistische Verwertungslogik auch für den Staat der Monopole an erster Stelle steht.

Der Vordenker der MLPD, Willi Dickhut, hat das Problem grundsätzlich analysiert:

„Im staatsmonopolistischen Kapitalismus beherrscht nicht der Staat die Monopole, sondern umgekehrt, die Monopole beherrschen den Staat, indem sie ihn ihren monopolkapitalistischen Interessen vollkommen untergeordnet haben. ... Die Losung der Verstaatlichung der Großbetriebe war im Kapitalismus der freien Konkurrenz fortschrittlich, von 1945–47 noch sinnvoll im Zuge einer Neuordnung der Wirtschaft ohne Monopolherren, nach dieser Zeit ist sie reaktionär.“ (Der staatsmonopolistische Kapitalismus in der BRD, S. 99)


Schon Friedrich Engels hatte zur Verstaatlichung geschrieben: „Das Kapitalverhältnis wird nicht aufgehoben, es wird vielmehr auf die Spitze getrieben.“ (Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft, Marx Engels Werke, Bd. 20, S. 260)


Staatsunternehmen folgen im staatsmonopolistischen Kapitalismus denselben Gesetzmäßigkeiten wie private Konzerne. Die „Segnungen“ der staatlichen Deutschen Bahn kennt jeder. Die Deutsche Bahn ist zu 100 Prozent Bundeseigentum und liefert im Fernverkehr kaum mehr als jeden zweiten Zug pünktlich – erhöht aber laufen die Preise, bekämpft kämpferische Gewerkschaftsarbeit. Kommunale Wohnungsgesellschaften erhöhen Mieten und wälzen Börsenpreise bei Gas auf die Mieter ab. VW, mit dem Land Niedersachsen als Großaktionär, betrügt bei Abgasen, vernichtet seit Jahren massenhaft Arbeitsplätze und baut Werke zur Rüstung um.


Wie der bürgerliche Staat eine „demokratische Kontrolle“ über Wohnungskonzerne durchsetzen soll, bleibt ein frommer Wunsch der Linkspartei. Eine Wohnungspolitik im Interesse der breiten Massen und eine wirkliche demokratische Kontrolle darüber kann es nur geben, wenn im echten Sozialismus die Arbeiterklasse mit ihrer Diktatur über die alten Ausbeuter dafür sorgt.


Heute muss ein aktiver Widerstand für genügend bezahlbaren Wohnraum entwickelt werden – mit sozialistischer Perspektive.