Neckarsulm

Neckarsulm

Vom Hausverbot zur Polizeimaßnahme – und was Drohnenabwehr damit zu tun hat

Am 29. Juni 2026 verteilten sieben Leute vor den Werkstoren von Audi Neckarsulm die Kollegenzeitung „Vorwärtsgang" und sammelten Spenden:

Korrespondenz

Der Werkschutz erteilte Hausverbot, rief die Polizei. Die Polizei fesselte die Verteiler, führte sie in Handschellen ab und nahm sie erkennungsdienstlich auf. Eine 72-jährige Verteilerin wurde dabei verletzt. Es handelte sich bei den Festnahmeorten überhaupt nicht um befriedetes Besitztum. Damit trägt der Vorwurf des Hausfriedensbruchs nicht. Rechtliche Schritte sind angekündigt.

 

Der Vorgang zeigt ein Muster, das weit über Neckarsulm hinausreicht. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Fraport-Urteil vom 22. Februar 2011 klar: Flugblattverteilen schützt Art. 5 Abs. 1 GG, auch Ort und Zeit der Verbreitung. Wo ein Raum allgemein zugänglich ist und der öffentlichen Kommunikation dient, dürfen private Betreiber politische Kommunikation nicht pauschal verdrängen. Einschränkungen müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig bleiben. Hinzu kommt eine zweite grundrechtliche Dimension. Der „Vorwärtsgang" ist keine beliebige politische Zeitung, sondern eine Kollegenzeitung, die über die drohende Werksschließung informiert und zur Selbstorganisation der Belegschaft aufruft. Damit ist neben Art. 5 GG auch die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG berührt: Sie schützt nicht nur die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, sondern auch die koalitionsspezifische Betätigung – das Recht von Beschäftigten, sich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren und sich zu organisieren, auch außerhalb offizieller gewerkschaftlicher Kanäle.

 

Audi behandelte diese Zeitung wie eine Sicherheitsbedrohung. Ein Vorgesetzter erklärte den Verteilern, sie brächten „Unsicherheit und Unruhe rein" – ein Satz, der die eigentliche Stoßrichtung offenlegt: Nicht Sicherheit stand infrage, sondern die Auseinandersetzung um die Arbeitsplätze sollte unterdrückt werden.

 

Genau diese Logik droht sich durch die aktuelle KRITIS-Debatte um Drohnenabwehr zu verallgemeinern. Ermächtigt der Gesetzgeber Betreiber kritischer Infrastruktur, selbst zu definieren, was eine Gefahr für ihre Anlage darstellt, entscheidet der Konzern über die Grenzen der Meinungs- und Koalitionsfreiheit vor seinen eigenen Toren. Eine Drohne ist keine Gruppe von Flugblattverteilern.


Der Fall Audi macht die Konsequenz konkret: Werkschutz, Hausrecht, Polizei und Strafverfahren griffen ineinander – gegen sieben Menschen, die über den Kampf um Arbeitsplätze informierten. Deshalb müssen Fraport-Urteil und Koalitionsfreiheit verteidigt, nicht relativiert werden. KRITIS-Schutz darf nicht zum Hebel werden, mit dem Konzerne ihr Hausrecht zur privaten Sicherheitsgewalt gegen politische und gewerkschaftliche Kommunikation ausbauen.

 

Es zeigt sich hier: Der Kampf für den Erhalt jedes Ausbildungs- und Arbeitsplatzes muss eng verbunden werden mit dem Kampf für den Erhalt und die Erweiterung der demokratischen Rechte! Für eine offene Debatte um Weg und Ziel der Kämpfe der Arbeiterklasse!