Pressemitteilung der Roten Hilfe
Fortsetzung im Budapester Schauprozess: Revision gegen Antifaschist*in Maja ab 18. September
Die Rote Hilfe teilt im Fall der in Ungarn verurteilten Antifaschist*in Maja mit:
Am 18. September 2026 beginnt in Budapest das Revisionsverfahren gegen Maja, Gabri und Anna, die im sog. Budapest-Komplex beschuldigt werden, sich an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt zu haben. Im Gegensatz zu den Mitangeklagten ist Maja seit über zwei Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen in ungarischer Haft, nachdem die deutschen Behörden die non-binäre Person aus Jena im Juni 2024 offen rechtswidrig ausgeliefert hatten. In der ersten Instanz war Maja zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden, doch die Staatsanwaltschaft beharrt auf der Forderung nach der Höchststrafe von 24 Jahren. Als zweiter Verhandlungstag im Revisionsprozess ist der 30. September 2026 festgesetzt, an dem das Urteil fallen soll.
Der konkrete Vorfall, der im Budapest-Komplex verfolgt wird, ist juristisch gesehen ein banales Körperverletzungsdelikt: Gemeinsam mit weiteren Antifaschistinnen sollen sich Maja, Gabri und Anna an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand des NS-verherrlichenden Großevents „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest beteiligt haben. Seither läuft eine deutsch-ungarische Hetzjagd auf Antifaschistinnen, in deren Zuge Maja im Dezember 2023 in Berlin verhaftet wurde. Ende Juni 2024 lieferten die deutschen Behörden die non-binäre Person aus Jena in einer offen rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion an das rechtsautoritäre und offen queerfeindliche Ungarn aus.
Gegen die folterähnlichen Haftbedingungen im Budapester Untersuchungsgefängnis trat Maja im Sommer 2025 in einen wochenlangen Hungerstreik. Am 17. Juli 2026 eskalierten die Schikanen durch das Gefängnispersonal, als eine Gruppe vermummter und bewaffneter Wächter Maja brutal misshandelte, verletzte und für die danach nötige ärztliche Untersuchung unter Zwang entkleidete. In der Folge wurde die non-binäre Person noch mit Disziplinarstrafen und verschärfter Dauerisolation wegen eines angeblichen Angriffs auf die Wächter belegt, die erst nach mehrwöchiger anwaltlicher Intervention aufgehoben wurden. Anlass war, dass Maja selbstbestimmt Kleidung getragen hatte, die das queerfeindliche ungarische Personal als missliebige Frauenkleidung einstufte. ...