Berlin / Herne
Amtsgericht Spandau gibt Vonovia-Mietern recht – Signal gegen "Multisensor Plus"
Das Amtsgericht Spandau hat zwei Mietern recht gegeben:
Sie müssen den Einbau der Techem-Geräte „Multisensor Plus“ nicht dulden. Urteil vom 4. September 2026, Az. 5 C 85/26 (Verhandlung 17. Juli 2026). Die Kosten trägt die Vermieterin. Berufung ist zugelassen; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zuständig wäre das Landgericht Berlin II. (Mehr dazu hier.)
Kern der Begründung
Ein multifunktionales Gerät ist nur dann als Modernisierung nach § 555d Abs. 1 i. V. m. § 555b BGB zu dulden, wenn jede Funktion für sich einen gesetzlichen Modernisierungszweck erfüllt – oder das Gerät ganz überwiegend solchen Zwecken dient, die übrigen Funktionen kostenneutral sind und ihre Duldung dem Mieter nach § 242 BGB zumutbar ist. Das sei hier nicht der Fall. Zusatzsensorik und Datenfunktionen dürfen nicht „mitgezogen“ und über die Miete umgelegt werden. Datenschutzfragen ließ das Gericht offen.
Die Vonovia-Mieter-Initiative Herne-Holsterhausen wertet die Entscheidung als erstinstanzliches Signalurteil – und als deutlichen Fortschritt gegenüber einer ersten amtsgerichtlichen Entscheidung aus Herne. Sie ruft auf, den Widerstand gegen die überteuerten Überwachungsmelder fortzusetzen.
Dokumentation und Wortlaut-Auszüge: vonoviahohau.blogspot.com
In ganz Deutschland wehren sich Mieter seit Monaten gegen denselben Austausch: gesetzlich fällige Standardmelder sollen durch teurere Multifunktionsgeräte ersetzt und die Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Kurz: Gegen die verschärfte Überwachung und Ausbeutung durch Vonovia!