Erfurt
Elf Abmahnungen – wer bietet mehr? Schluss mit dem Abmahnungsterror durch CATL!
Rote Fahne News hat immer wieder über die brutalen Ausbeutungs- und Repressionsmethoden des chinesischen Konzerns CATL in seinem Erfurter Betrieb berichtet: Versuch der Kündigung einer Betriebsratskandidatin, ein Schichtmodell mit Zwölf-Stunden-Schichten an sechs Tagen für die chinesischen Arbeiterinnen und Arbeiter, Abmahnungen zur Abschreckung der Belegschaft. Doch die Kolleginnen und Kollegen wehren sich und haben erste Erfolge erzielt.
Hanebüchen ist auf diesem Hintergrund die Behauptung der DKP, China befände sich in einem „Anfangsstadium des Sozialismus“. Es gäbe Kapitalisten dort, aber die hätten „nicht die politische Macht ". Der Staat schütze die Interessen der Arbeiterklasse. Tatsächlich ist China nur eine besondere Form des staatsmonopolistischen Kapitalismus und müssen Hunderttausende Arbeiterinnen und Arbeiter um ihre Rechte in China erbittert kämpfen.
Vor Kurzem hat sich der Solidaritätskreis für die mutigen CATL-Kolleginnen und -Kollegen wieder zu Wort gemeldet:
CATL zieht die Daumenschrauben an.
Beim Townhallmeeting am 3. September sagte das Management, die Modulproduktion müsse verringert werden - wegen sinkender Nachfrage.
Sind das Vorboten von Arbeitsplatzvernichtung bei CATL? Volkswagen will vier Werke in Deutschland schließen und 120.000 Arbeitsplätze vernichten. Ihr seid also nicht alleine!
Die Regierung zieht uns durch ihre sogenannten „Reformen" das Geld aus der Tasche. Jeder ist herausgefordert, gegen all diese Pläne gemeinsam in die Offensive zu gehen. CATL will die Belegschaft mit Abmahnungssterror ruhig stellen, kritische Kollegen werden rausgeekelt.
Den Rekord hält ein kämpferischer IG-Metall-Betriebsrat mit allein elf Abmahnungen! Wir gratulieren ihm zu seiner Standhaftigkeit, dass er trotz dieses Terrors offensiv und mutig seine Arbeit macht. Immer mehr Kollegen wehren sich mit der IG Metall zusammen oder klagen auch vor Gericht. Der Solidaritätskreis unterstützt das! Kämpferische Kollegen haben insgesamt mindestens 22 Abmahnungen zusammen erhalten, einige gehen gerichtlich dagegen vor.
Über die Ergebnisse einiger Gerichtsprozesse informieren wir hiermit
Einer der abgemahnten Betriebsräte gewann einige Prozesse und verteidigte damit wichtige Rechte der Arbeiterbewegung:
1. Das Arbeitsgericht Erfurt hat bestätigt, dass ein Kollege zu einem Personalgespräch den Betriebsrat seines Vertrauens hinzuziehen darf: „Kann er grundsätzlich selbst bestimmen, welches Betriebsratsmitglied dies sein soll. Entsprechend ist der Arbeitgeber bei Verhinderung des betreffenden Betriebsratsmitglieds grundsätzlich verpflichtet, das Personalgespräch zu verschieben." (Aktenzeichen 5 Ca 1466/25)
2. Ein Betriebsratsmitglied kann sich jederzeit für die Betriebsratstätigkeit von der Arbeit selbst freistellen: „Weder für das ‚ob' noch für das ‚wer' der Betriebsbegehung ist ein förmlicher Beschluss des Betriebsrats erforderlich (...), weil eine Betriebsbegehung zum Kernbereich der Aufgaben (...) gehört" (Aktenzeichen 5 Ca 1467/25) Das ist wichtig, damit Betriebsräte jederzeit zu ihren Kollegen gehen können, um mit ihnen zu sprechen. CATL behauptet hingegen fäschlicherweise, dass es dafür immer ein Beschluss des Betriebsratsgremiums braucht.
CATL ist allerdings ein schlechter Verlierer. Sie haben Revision eingelegt und weitere Abmahnungen hinterhergeschoben.
Eine andere Betriebsrätin hatte im Herbst 2025 die Belegschaft auf einer Betriebsversammlung über die Abmahnungen gegen sie und weitere Kollegen wegen des Transparentes „CATL-IG-Metall-Kollegen gegen Rassismus, Faschismus und Krieg" vom 1. Mai 2025 informiert. Der Europachef Matthias Zentgraf ging nach ihrem Beitrag an die Decke und sagte wortwörtlich: „Ich klebe mir doch auch keinen Aufkleber der MLPD oder der IG Metall auf das Auto, fahre durch Deutschland und sagte ‚Ich bin für Hitler'". Sie hatte daraufhin mutig einen offenen Brief erstellt, um diese niveaulose und antikommunistische Entgleisung zurückzuweisen. Dafür erhielt sie eine Abmahnung, obwohl es ihr Recht und ihre Pflicht ist, sich als Betriebsrätin zu äußern und diese Schmähung und Verleumdung zurückzuweisen.
Das Gericht traute sich in diesem Präzedenzfall kein positives Urteil zu fällen und wies ihre Klage teilweise zurück. Jetzt geht es also ans Landesarbeitsgericht!
Mutiger Azubi – eiskalt gekündigt
Im letzten Jahr informierten wir euch, dass ein Azubi gekündigt wurde. Es passte CATL nicht, dass er für die Jugendvertretung kandidieren wollte und ein Trans-Mann ist. Sie behaupteten, sie könnten in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch in der Probezeit ist eine sittenwidrige Kündigung aber nicht erlaubt. Aber was interessiert CATL Recht und Gesetz? Inzwischen fand der Gerichtstermin statt. Leider folgte die Richterin der Argumentation von CATL. Der Azubi sagte nach dem Prozess: „Danke, dass der Solidaritätskreis 15 Leute zum Prozess mobilisiert hat. Was wir heute erlebt haben, war Klassenjustiz. Nicht mal eine Abfindung hat das Gericht mir zugestanden". Er hat inzwischen eine neue Ausbildung in einem anderen Betrieb. Wir wünschen ihm viel Erfolg!
Hast auch du eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, brauchst Hilfe und Solidarität? Dann melde dich gerne beim Solidaritätskreis: soli-catl@gmx.de
Quelle: Webseite der Internationalen Automobilarbeiterkoordinierung (IAC)