Niedrigwasser im Mittelrhein

Niedrigwasser im Mittelrhein

Bloße technische Anpassungen statt wirklicher Regenerationspflicht vorgesehen

Bund und Rheinland-Pfalz wollen die Fahrrinne des Mittelrheins zwischen Budenheim und St. Goar für die Binnenschifffahrt optimieren. Die Fahrrinnentiefe soll um 20 cm erhöht werden. Es handelt sich dabei nicht um eine großflächige Vertiefung, sondern um gezielte Eingriffe an Engstellen.

Korrespondenz
Bloße technische Anpassungen statt wirklicher Regenerationspflicht vorgesehen
Niedrigwasser und offen liegende Sandbänke im Rhein (rf-foto)

In Anwendung des im Juli 2026 in Kraft getretenen Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wird dazu ein „überragendes öffentliches Interesse“ definiert. Damit gilt die Beschleunigung von Planung und Genehmigung. So werden Einsprüche und Einwendungen aus der Bevölkerung erheblich erschwert bis verunmöglicht.

 

Schiffe sollen bei bestimmten Wasserständen besser ausgelastet werden können. Wasser entsteht dadurch jedoch nicht. Das Niedrigwasserproblem mit all seinen Folgen für den komplexen Wasserhaushalt bleibt bestehen.

Regeneration statt bloßer Anpassung

Die entscheidende Frage, wie die Regenerationsfähigkeit des gesamten Wasserhaushalts wiederhergestellt werden kann, wird nicht aufgeworfen. Auen, Böden, Grundwasserneubildung, natürliche Wasserrückhaltung und die Fähigkeit von Landschaften, Wasser aufzunehmen, zu speichern und
verzögert abzugeben, spielen darin keine Rolle.

 

Bei der Mittelrhein-Optimierung tritt die technische Anpassung an eine sinkende natürliche Leistungsfähigkeit an die Stelle ihrer Wiederherstellung. Das obige Buch hebt für diese Praxis gerade die Wechselwirkungen und die zunehmende Zerstörung natürlicher Regenerationsprozesse hervor.

 

Damit entsteht ein grundlegender Widerspruch: Kurzfristig soll die Transportfähigkeit des Rheins gesichert werden. Die Infrastruktur wird an die Verschlechterung angepasst, statt die Regenerationsfähigkeit des Systems zum Ausgangspunkt und verbindlichen Planungsmaßstab zu machen.

 

Das untergräbt letztlich die eigene Verwertungsgrundlage. Je stärker der Wasserhaushalt und die Ökosysteme geschädigt werden, desto häufiger müssen technische Sonderlösungen nachgebessert werden – und desto unsicherer werden Produktion, Logistik, Warenzirkulation und Grundwasserregeneration.

 

Regenerationspflicht bedeutet: Die gesellschaftliche Produktion muss sich an der langfristigen Reproduktionsfähigkeit und Erholung der natürlichen Lebensgrundlagen orientieren. Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt werden. Das Buch "Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen! " fordert ausdrücklich die Übernahme der Kosten von Sofort- und Schutzmaßnahmen durch Monopole und Staat nach dem Verursacherprinzip.

 

Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen!

 

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