Landtagswahl 2027
Undemokratische Verschärfung des Landeswahlgesetzes NRW
Mit dem 6. Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes hat der Landtag in NRW am 28. Januar 2026 unbemerkt von der Öffentlichkeit eine erhebliche Änderung des Landeswahlgesetz verabschiedet.
Dieser Änderung zufolge müssen Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, pro Wahlkreiskandidat statt bisher 100 nun 200 Unterstützungsunterschriften und für die Landesliste statt bisher 1000 jetzt 2000 vorlegen, damit sie auf den Wahlzettel kommen. Im Gegenzug wurde beschlossen, dass Parteien, die bei der letzten Landtagswahl über 1 Prozent der Stimmen erreicht haben, von dieser Auflage befreit sind.
Interessant ist dabei das Abstimmungsverhalten der im Landtag vertretenen Parteien. Während die FDP sich der Stimme enthielt, stimmten CDU, SPD und Grüne für diese undemokratische Änderung.
In der Landtagsdebatte einte sie die Sorge vor einer „Zersplitterung der Parteienlandschaft“ und „Schwächung der Demokratie.“ Den Vertrauensverlust unter der Bevölkerung haben die genannten Parteien durch ihre massenfeindliche Politik im Interesse der Konzerne und Superreichen allerdings selbst zu verantworten. Angesichts der daraus folgenden verstärkten Suche nach gesellschaftlichen Alternativen sollen vor allem fortschrittliche und revolutionäre Kräfte behindert werden. Den Wählern spricht der Landtag zugleich die Mündigkeit ab, selbst zu entscheiden, welche Partei ihnen eine Perspektive bietet.
In bekannter Demagogie stimmte die AfD gegen diese Gesetzesänderung und stellt sich als Hüter der Demokratie dar. Die Geschichte und die Gegenwart lehren, dass Faschisten stets demokratische Rechte, auch Wahlen, nutzten, um an Regierungspositionen zu kommen. Dann werden demokratische Rechte radikal abgebaut, Demokraten und Revolutionäre unterdrückt und verfolgt. Als faschistische Partei müsste die AfD nach dem Potsdamer Abkommen längst verboten sein. „Wer AfD wählt, wählt Faschismus!“ – mit dieser klaren Position leistet die MLPD in den aktuellen Landtagswahlkämpfen antifaschistische Überzeugungsarbeit und wird das auch im Landtagswahlkampf in NRW tun.
Der MLPD ist es in über 40 Jahren stets gelungen – mit der Perspektive des echten Sozialismus – die erforderlichen Unterstützerunterschriften für eine Kandidatur zu Wahlen zu sammeln. Das sollte Beweis genug dafür sein, dass sie über Rückhalt in der Bevölkerung verfügt.
Die Änderung des Landeswahlgesetz muss von der demokratischen Öffentlichkeit abgelehnt werden, sie richtet sich gegen alle fortschrittlichen Kräfte. Wir fordern die Rücknahme der Änderung dieses Gesetzes und freien Zugang aller demokratischen Parteien zu Wahlen. Zugleich muss das Verbot der AfD durchgesetzt werden!