Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit

Toilettenservice Sanifair duldet Ausbeutung der Beschäftigten bei Subunternehmen!

Wie das ARD-Magazin "Report Mainz" berichtete, sind Zwölf-Stunden-Schichten bei 5‑Euro-Stundenlohn bei Subunternehmen des Toilettenservice-Unternehmens Sanifair an der Tagesordnung! Nach Recherchen durch die ARD arbeiten die Betroffenen nicht direkt für Sanifair, sondern in einem System aus Pächtern und Subunternehmen.

Von Ulrich Achenbach, Bochum

Ein Bulgare erklärte, er habe innerhalb eines Jahres nur acht freie Tage gehabt. Trotzdem bleibe er: Seine Unterkunft gehöre dem "Arbeitgeber", er fürchte die Obdachlosigkeit. Das ist Erpressung und moderne Sklaverei und die Verantwortlichen gehören in den Knast! Um eine angemessene Ersatzwohnung für den Bulgaren muss sich die Kommunalverwaltung kümmern!


Der Mann arbeitet nicht direkt für Sanifair, sondern für eine Firma mit Sitz in Bulgarien. Im Vertrag wird er als freiberuflicher Mitarbeiter und „Gesellschafter“ geführt. Der Arbeitsrechtler Florian Rödl sieht darin Hinweise auf Scheinselbstständigkeit und einen möglichen Versuch, Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz zu umgehen. Er spricht von einem „Betrug in großem Stil“.


Verantwortung trügen aus seiner Sicht nicht allein Subunternehmen und Raststättenpächter, sondern auch Sanifair und der Mutterkonzern Tank & Rast. Scheinheilig windet sich Sanifair aus der Duldung der Ausbeutung der Beschäftigten heraus, indem dieses Unternehmen darauf hinweist, dass die Franchisepartner ihre Standorte eigenverantwortlich führen. Sie seien jedoch zur Einhaltung gesetzlicher Standards verpflichtet. Rechtswidriges Verhalten werde nicht geduldet.


Diese Heuchelei ist an Dreistigkeit wohl nicht zu überbieten, denn warum lagert Sanifair seine Dienstleistungen aus? Der Fall betrifft nicht nur Raststätten. Viele mittelständische Unternehmen vergeben Reinigung, Logistik, Sicherheit oder Produktion an externe Dienstleister. Doch wer Aufgaben auslagert, lagert sein rechtliches, wirtschaftliches und reputatives Risiko nicht automatisch mit aus. So steht es auf dem Papier. Doch der Gesetzgeber unternimmt nichts, um diese Schutzvorschrift für die Beschäftigten von Subunternehmen umzusetzen!