Rechtsanwalt Roland Meister zu
KPD-Verbot 1956 - Verfolgung von Kommunisten bis heute?
Am 17. August 1956 wurde die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Das Verbot hatte weitreichende Folgen: Verhaftungen, Durchsuchungen, Schließungen von Parteibüros und Verlagen sowie zahlreiche Strafverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten.
In diesem Vortrag auf der Veranstaltung ""70 Jahre KPD-Verbot – Gib Antikommunismus keine Chance!" am 23. August beleuchtet Roland Meister, Rechtsanwalt, die historischen Hintergründe des KPD-Verbots und zeigt auf, welche politischen und juristischen Auswirkungen bis heute fortwirken.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem:
- das KPD-Verbotsverfahren und seine politischen Hintergründe die antikommunistische Verfolgung in der Bundesrepublik
- Berufsverbote und der Radikalenerlass von 1972
- die Entwicklung der politischen Strafjustiz
- die Bedeutung der §§ 129a und 129b StGB
- die heutige Beobachtung und Verfolgung revolutionärer Kräfte
- aktuelle Entwicklungen bei Geheimdiensten und Sicherheitsgesetzen
- die Forderung nach Aufhebung des KPD-Verbots sowie Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen
Roland Meister verbindet dabei historische Erfahrungen mit aktuellen politischen Entwicklungen und stellt die Frage: Welche Lehren müssen heute aus der antikommunistischen Verfolgung gezogen werden?