Bundesregierung

Bundesregierung

Neues Erneuerbare-Energie-Gesetz im Interesse der Strom- und Gasmonopole

Am 8. September werden das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) und das „Netzpaket“ im Bundestag verabschiedet.

Von dr
Neues Erneuerbare-Energie-Gesetz im Interesse der Strom- und Gasmonopole
Windenergie: Die Mottbruchhalde bei Gladbeck mit einer Windkraftanlage vom Typ Enercon E-138 (foto: Vinaceus (CC BY-SA 4.0))

Schon die Entwürfe von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche stießen 2025 auf heftige Kritik, nicht nur bei Umweltschützerinnen und Umweltschützern, auch bei Handwerksbetrieben und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Am 18. April demonstrierten 80.000 Menschen bundesweit für den Ausbau der erneuerbaren Energien und forderten den Rücktritt von Reiche. Außer einigen Übergangsregeln wurde nichts Wesentliches geändert. Die Regierung will das Rollback im Auftrag der Monopolverbände durchziehen.

Ein Einbruch des Ausbaus erneuerbarer Energien droht

Die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25‑Kilowatt-Leistung wird ab 2027 komplett gestrichen. Dabei tragen gerade Privathäuser den erheblichen Teil der Umstellung auf erneuerbare Energien. "Wir beenden das EEG als Rundum-Sorglos-Paket" (Reiche). Eine Frechheit, wo Millionen „kleine Leute“ dafür 10.000 bis 20.000 Euro in die Hand nehmen, die sich oft erst nach zehn und mehr Jahren rechnen. Die Streichung könne „Investitionen in Milliardenhöhe einbrechen lassen und bundesweit Zehntausende Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk gefährden“, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW‑Solar). Über die „systemdienliche Anschlussleistung“ werden zusätzlich Wind- und Photovoltaikanlagen künftig bei Netzengpässen ohne Entschädigung abgeregelt („Redispatch-Vorbehalt“). „Rundum-sorglos“ werden die Monopole mit Subventionen bedient, die Gaskraftwerke bauen. Für die nächsten Jahre plant die Bundesregierung staatliche Förderung von bis zu 33 Milliarden Euro dafür.


Es gibt künftig keine Abnahmegarantie mehr für Strom aus Solar- und Windanlagen. Die Betreiber müssen ab 1. Januar 2029 den Strom selbst verwerten („Nulleinspeisung“), einen Abnehmer („Direktvermarkter“) suchen oder den Strom selbst zu schwankenden Preisen an der Strombörse verkaufen. Zusätzlich können in „kapazitätslimitierten“ Gebieten die Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern. Weil es noch keine funktionierenden Systeme gibt, wird für neue kleine Solaranlagen eine Übergangsvergütung drei Jahre lang bezahlt.

Mehr „Markt“ … für wen?

Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker den „Marktregeln“ unterwerfen.


Im Jahr 2024 erzeugten die deutschen Energiemonopole RWE, Uniper, Vattenfall, LEAG und EnBW rund 54,7 Prozent des nicht nach dem EEG geförderten Stroms. Darüber diktieren sie unter anderem die Strompreise. Zunehmend beherrschen sie auch den nach EEG geförderten Stromsektor. Allein bei RWE stammten im Jahr 2025 rund 3,2 von 5,1 Milliarden Euro Gewinn aus erneuerbaren Energien. Freudig spricht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) von „lange überfälligen“ Impulsen für mehr Effizienz im Energiesystem.


Die Novelle schaffe Anreize, „neue Anlagen verstärkt dort anzuschließen, wo die Netze zusätzliche Einspeisung aufnehmen können“. Da, wo Kohlekraftwerke stillgelegt wurden oder noch werden, liegen Netzanschlüsse, die RWE, Uniper und Co für neue Solar-, und Windparks und Gaskraftwerke „netzdienlich“ und zum Ausbau ihrer Monopolstellung nutzen können. Die Direktvermarktungskosten für die Betreiber kleiner Anlagen liegen geschätzt bei 130 bis 160 Euro jährlich. Ein heilloser bürokratischer Aufwand, da lassen es die Leute lieber sein. Für Großproduzenten wie RWE, und E.on mit einem großen Verwaltungsstab ist das kein Problem.


Mehr „Markt“ bedeutet nichts anderes als die Zentralisierung der erneuerbaren Energien unter die Kontrolle der Strom- und Gasmonopole. Ein Lehrbeispiel des staatsmonopolistischen Kapitalismus und wie die Regierung als Dienstleister der Monopole arbeitet.

Um uns selber, müssen wir uns selber kümmern!

Längst wird Strom billiger erzeugt. Nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE ist Strom aus Wind und Solar am günstigsten (4,1 bis 14,4 ct/kWh), der teuerste aus Gasturbinenkraftwerken (15,4 bis 32,6 ct/kWh) und aus Atomstrom (13,6 bis 49,0 ct/kWh). Die Strommonopole nutzen das für ihre Profitmaximierung. Billigere Strompreise müssen gegen sie erkämpft werden.

 

Noch sind aktuell keine lokalen oder bundesweiten Proteste zum 8. September bekannt. Auf jeden Fall ist es ein Thema für Montagsdemos am 7. September. Der Kampf um jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz, für Umweltschutz und für soziale Rechte, für bezahlbare Energie gehört am Aktionstag der IG Metall am 21. September und den DGB-Demonstrationen am 26. September zusammen. 436.000 Arbeitsplätze in der Branche für erneuerbare Energien müssen auch verteidigt werden.

 

Die MLPD wird die Einheit dafür fördern und für den gesellschaftsverändernden Umweltkampf eintreten, um der Profitgesellschaft ein Ende zu bereiten, die im Profitinteresse jeden gesellschaftlichen Fortschritt verhindert.