Gelsenkirchen
BP: Verschärfter Polizeieinsatz
Regelmäßig verkauft die MLPD Gelsenkirchen die „Rote Fahne“ am Tor der Raffinerie bei BP. In verschiedenen Ausgaben ihrer Kreiszeitung „Vorort“ macht sie außerdem auf Missstände bei BP aufmerksam. Sehr zum Missfallen des Managements. Seit einigen Wochen wird wieder massiv versucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die zugelassene Partei MLPD einzuschränken.
Vor 14 Tagen endlich ein Lichtblick: Der von BP gerufene Polizist sprach ausdrücklich keinen Platzverweis aus: „Wenn Sie hier für Ihre Partei stehen und Zettel verteilen wollen, dann ist das Ihr Recht und dann können Sie das machen. Sie stören ja niemanden.“ Der Chef der Werksicherheit nickte anschließend und sagte: „Ich weiß, dass das so ist, aber die Herrschaften von oben sehen das anders …“ Man verblieb so, dass die Sache nun einmal grundsätzlich mit dem Polizeipräsidium geklärt werden möge, um nicht jedes Mal sowohl die Beamten als auch die Vertreter der MLPD bei ihrer eigentlich notwendigen Arbeit zu behindern. Der Einsatz konnte ungestört zu Ende geführt werden.
August, 14 Tage später. Nach wenigen Minuten Einsatz am Tor rast schon das Polizeiauto an. Am schnellen Schritt und scharfen Tonfall merken wir schnell, dass der Hase heute anders läuft: Wir müssten umgehend das Gelände verlassen. Sie würden hiermit einen polizeilichen Platzverweis erteilen, und wenn man dem nicht Folge leisten würde, dann „müssen wir Sie einsperren“. Einsperren wegen des Verteilens eines Flugblatts?! Ernsthaft!
Das offensichtlich vorher abgesprochene Konstrukt war wieder, dass zwei Werkschützer drei Hütchen, wie man sie aus dem Sportunterricht kennt, an der öffentlichen Straße aufgestellt hatten. „Damit ist das Gelände befriedet“, so der Beamte. Die Genossen der MLPD vertraten ihr Recht, auf diesem öffentlich zugänglichen und nicht befriedeten Gelände die „Rote Fahne“ anzubieten und mit den Arbeitern zu sprechen. Daraufhin zogen die Beamten schwarze Handschuhe an und schoben die beiden Personen, darunter Lisa Gärtner vom frisch gewählten Zentralkomitee der MLPD, mit körperlichem Nachdruck 500 Meter vom Tor weg. Als ein Genosse das filmen wollte, wurde ihm gewaltsam das Handy entwendet und kurzzeitig beschlagnahmt, was rechtswidrig ist.
Die beiden bestanden darauf, Anzeige zu erstatten, weil sie an ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gehindert worden seien, sowie wegen Nötigung. Die Polizeibeamten weigerten sich, die Anzeige aufzunehmen. Trotz mehrfachen Hinweises auf die rechtliche Lage, dass Polizeibeamte nach § 158 Abs. 1 StPO verpflichtet sind, Anzeigen aufzunehmen, erklärte der Gelsenkirchener Beamte: „Es liegt keine Straftat vor, also nehme ich auch keine Anzeige auf.“ Lisa Gärtner entgegnete, dass diese Entscheidung einem Richter obliegt – und dass es Polizeiwillkür ist, wenn der Polizist, über den sich beschwert wird, entscheidet, ob eine Beschwerde zulässig ist! Doch da stiegen sie schon in ihr Polizeiauto und fuhren davon. Die Namen der Polizisten wurden erfasst, sodass eine Dienstaufsichtsbeschwerde und weitere rechtliche Maßnahmen folgen.
So weit ist es gekommen, dass sich mittlerweile an zahlreichen Monopolbetrieben die Polizei als Dienstleister des Generalangriffs auf die Arbeiterbewegung verhält.
Skandalös zudem: Ein Arbeiter berichtete heute, dass es schon vor einiger Zeit ein Rundschreiben der Geschäftsführung an alle Mitarbeiter gab und jeder Mitarbeiter persönlich unterschreiben musste, „keine politisch motivierten Schriften“ am Tor anzunehmen. Eine solche Bevormundung des politischen Verhaltens von Arbeitern, noch dazu in ihrer Freizeit auf dem Weg zur Arbeit, ist ungeheuerlich und zu verurteilen! Ein Arbeiter kommentierte respektvoll: „Ihr seid aber auch wirklich ganz schön hartnäckig!“
Wohl wahr.