Kriminalisierung

Kriminalisierung

Zum Verbot des Vereins Palästina e.V.

Am 18. August verkündete das hessische Innenministerium das Verbot des Vereins „Palästina e.V“ (Die Rote Fahne Redaktion hatte kurz berichtet). Zur Begründung hieß es, der Verein verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Was steckt dahinter?

Korrespondenz aus Frankfurt

In der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 18.8.2026 wird dem Verein „Judenhass“ vorgeworfen und erklärt: „Der Schutz jüdischen Lebens und der entschlossene Kampf gegen jede Form des Antisemitismus haben höchste Priorität.“ Tatsächlich hieß es in der Satzung des Vereins: „Wir sind solidarisch mit allen Formen des palästinensischen Widerstands“, was den Terror der Hamas mit einschließt. Ein führendes Vereinsmitglied hatte 2023 den 7. Oktober als „gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet und behauptet, es gebe keinen Terror der Hamas (ZDFheute.de 29.4.2025). Das läuft auf eine Rechtfertigung des faschistischen Terrors gegen die israelische Bevölkerung hinaus. Sich auf solch eine Logik einzulassen, kann nur Spaltung und Verbitterung zwischen den Völkern nähren, anstatt den gemeinsamen Kampf gegen den Imperialismus und seine faschistischen Kettenhunde, egal welcher Nationalität und Religion, zu organisieren.

 

Dass es dem Innenministerium keineswegs um die hehren Ziele der Völkerverständigung geht, wird aber klar, wenn man etwas genauer hinschaut. So heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums auch: „Ihr antiisraelisches und antisemitisches Weltbild betonten die Mitglieder des „Palästina e.V. immer wieder durch Ausrufe wie „Palästina darf sich wehren auch mit Steinen und Gewehren“. Damit wird jede bewaffnete Gegenwehr der Palästinenser als antiisraelisch und antisemitisch verunglimpft und ihnen das Recht darauf abgesprochen. Dabei ist es im Völkerrecht klar verankert, dass ein Volk, das kriegerisch angegriffen wird, das Recht hat, sich zur Wehr zu setzen, auch mit Waffen.

 

Schon in einer Begründung des Innenministeriums für Durchsuchungen bei Vereinsmitgliedern 2023 hieß es, diese seien „dem linksextremistischen Arm des Antisemitismus zuzuordnen.“ Hier offenbart das Innenministerium sein antikommunistisches Motiv, seinen überkommenen kapitalistischen Staat zu retten und gleich noch die fortschrittliche Palästinasolidarität und linke Bewegung mit dem Antisemitismus in Verbindung zu bringen. Das weisen wir aufs Schärfste zurück.

 

Das hessische Innenministerium zusammen mit Leuten wie dem Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker und zionistischen Kräften verstärken seit längerem ihr Vorgehen gegen die Palästina-Solidarität in Frankfurt und bekommen dafür Schützenhilfe durch die Medienberichterstattung insbesondere der RheinMainZeitung, dem Lokalteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Leid der Bevölkerung in Gaza ist diesen Leuten, wie auch in der aktuellen Berichterstattung, keiner Erwähnung wert.

 

In den aktuellen Presseberichten spielt kaum eine Rolle, dass der Verein Palästina e.V. sich 2024 selbst aufgelöst hat, also zum Zeitpunkt des Verbots schon nicht mehr bestand. 2023 hatte das Land Hessen ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, und bis zum jetzigen Verbot fortgesetzt, mit der Begründung, der Verein sei zwar formal aufgelöst aber faktisch weiter aktiv gewesen. Dass es ihnen um mehr geht, als das Vereinsverbot, wird klar daran, dass zeitgleich mit der Verbotsverkündung die Durchsuchungen stattfanden. Für das Verbot hatte man offenbar schon genügend Beweise gesammelt. Warum dann jetzt die Durchsuchungen? Das Ziel kann nur eine noch weitergehende Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung der betreffenden Personen sein.