70 Jahre KPD-Verbot

70 Jahre KPD-Verbot

Redebeitrag des InterBündnis

Das Internationalistische Bündnis war eine der Kräfte, die am vergangenen Montag gemeinsam mit weiteren den 70. Jahrestags des Verbots der KPD bei einer Kundgebung in Düsseldorf begangen haben. Ein Vertreter der zentralen Koordinierungsgruppe sprach im Namen des Bündnisses zum Abschluss der Kundgebung.

Internationalistisches Bündnis

Heute vor 70 Jahren wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten. Das Verfahren selbst war rechtswidrig und verfassungswidrig. Es gab keine Straftaten, keine Verschwörung, keinen Terrorismus – Grund für das Verbot war alleine das Ziel, das kapitalistische Ausbeutersystems abzuschaffen, und die Menschen durch den Sozialismus zu befreien. Es war die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die vor Gericht gestellt und abgeurteilt wurde!

 

Dem Verbot folgte eine neue Welle offener Kommunistenverfolgung. Das wird in der westdeutschen Geschichtsschreibung verschwiegen, weil es nicht zum Märchen eines „Rechtsstaats“ Bundesrepublik Deutschland passt. In den 1950er und 1960er Jahren wurden Hunderttausende verfolgt:

 

  • 125.000 bis 200.000 Verfahren eingeleitet,
  • Zehntausende in Untersuchungshaft gesperrt
  • rund 10.000 Menschen verurteilt.
  • Tausende verloren ihre Arbeit.
  • 80 bis 200 weitere Organisationen wurden in den Ländern verboten weil man ihnen Nähe zur KPD unterstellte. Auch ihre Mitglieder wurden oft verfolgt.

 

Bereits am 26. Juni 1951 verbot die Bundesregierung – ohne Verfahren – den sozialistischen Jugendverband „Freie Deutsche Jugend“. Begründet, unter anderem, mit Verbindungen zur KPD, obwohl die damals noch völlig legal war.

 

Die KPD war an den Aktionen gegen die westdeutsche Wiederbewaffnung maßgeblich beteiligt. Unter anderem mit einer Volksbefragung. Die wurde 1951 vom Bundesinnenminister verbotenen, nachdem sich 9 von 51 Millionen Bundesbürgern gegen die Wiederbewaffnung ausgesprochen hatten. Die Volksbefragung wurde zum Anlass für einen Prozess wegen Hochverrats genommen – das war das erste Verfahren wegen Hochverrats seit dem Hitlerfaschismus!

Von Anfang bis Ende wurden Unterstellungen mit Unterstellungen begründet!

Wie anders geht die Bundesrepublik vor, wenn es um das Verbot von faschistischen Organisationen geht? Als 2017 die NPD verboten werden sollte, lehnte das Verfassungsgericht das Verbot der NPD ab, weil sie ihre faschistischen Ziele nicht durchsetzen könnte. Beim Verbot der KPD hatte es noch geheißen, dass dem „Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen könne“ – das glatte Gegenteil! Das Bundesverfassungsgericht war sich dessen bewusst und erklärte einfach in seinem Urteil von 2017, an dieser Definition aus dem KPD-Verbotsverfahren „hält der Senat nicht mehr fest“.

 

Es ist bezeichnend, wie sehr die Argumente und Narrative sich wandeln, wenn es nicht um die Feinde des Monopolkapitals, die Kommunisten, sondern um deren gewalttätige Handlanger, die Faschisten, geht! Heute, wenn es um ein Verbot der faschistischen AfD geht, ist nicht einmal mehr ausreichend, dass die reale Gefahr besteht, dass die Partei an die Regierung kommen könnte. Nein, jetzt heißt es plötzlich von bürgerlichen Gegnern des Verbotsverfahrens, gerade deshalb könne man sie nicht verbieten – war die NPD „zu irrelevant“ für ein Verbot, ist die AfD „zu relevant“!

 

Es läuft also darauf hinaus:
Für das Verbot der KPD erfindet man Gründe, weil sie die herrschende Klasse bekämpfte.
Gegen ein Verbot der AfD erfindet man Gründe, weil sie der herrschenden Klasse nützt.

 

Der Antikommunismus der bürgerlichen Gesellschaft rollt den Faschisten den roten Teppich aus. Wir sagen, dass der Antikommunismus jeden Kampf um Verbesserung der bestehenden Verhältnisse diskreditieren und unterdrücken soll. Dieselben, die die Kommunistinnen und Kommunisten bekämpfen,  schützen heute wieder faschistische Organisationen und rüsten sich für einen neuen Weltkrieg.

Dagegen leisten wir Widerstand, und ich rufe Euch alle auf, ihn mit uns gemeinsam zu leisten. Schließt Euch im Internationalistischen Bündnis zusammen!

 

Wir fordern heute Wiedergutmachung:

Rücknahme des Urteils!

Wiederzulassung der KPD!

Ein Gesetz, für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer!

 

Gib Antikommunismus keine Chance!

 

Hoch die internationale Solidarität!