Hannover

Hannover

Politisches Urteil zur Unterdrückung von Streiks

Am 19. August fand in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht der Prozess des IG-Metall-Vertrauensmanns Jörn Kleffel gegen VW statt.

Korrespondenz aus Hannover
Politisches Urteil zur Unterdrückung von Streiks
Kundgebung vor dem Gericht (rf-foto)

Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen – so, wie es Richter Dr. Rinck quasi schon mit der Begrüßung tat: Die Klage gegen die Abmahnung wurde abgewiesen. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

 

Was war passiert? Jörn Kleffel hatte als Vertrauensmann im November 2024 für ganze drei Minuten das Band in der Cockpit-Vormontage angehalten. Die Belegschaft war in heller Aufruhr, weil Pläne des VW-Vorstands durchgesickert waren, Teile der Produktion von Hannover nach Polen zu verlagern. Das hätte eine massive Vernichtung von Arbeitsplätzen bis hin zur Werksschließung nach sich gezogen. Die Kollegen wandten sich an ihren Vertrauensmann, um zu erfahren, was Sache ist. Jörn Kleffel informierte sie kurz, und sie entschieden, in der Pause eine Versammlung durchzuführen. Danach liefen die Bänder wieder.

 

Kurz darauf erhielt Jörn Kleffel  zunächst einen Verweis vom Personalausschuss und anschließend die schriftliche Abmahnung. Seine Kollegen stellten sich mit einem Brief an die Chefetage hinter ihn und forderten, die Abmahnung zurückzunehmen.

 

Beim ersten Gütetermin ließen die Anwälte von VW bereits erkennen, dass es ihnen ums Prinzip geht: Es könne ja nicht jeder einfach das Band anhalten. Jörn Kleffel, seinen Kollegen, Freunden und Unterstützern geht es ebenfalls ums Prinzip: Wenn VW die Existenz der Kolleginnen und Kollegen und ihrer Familien aufs Spiel setzt, nehmen wir uns das Recht, darüber zu beraten, was wir dagegen tun.

 

Zur Kundgebung vor dem Prozess kamen etwa 25 Unterstützer: Familienangehörige, Freunde, VW-Kollegen und Vertreter der Widerstandskomitees gegen die Werksschließungen aus Hannover und Braunschweig, Frauen vom Frauenverband Courage sowie Vertreter von Yuna – Demokratische Jugend und der MLPD. RTL Nord und die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichteten.

 

Der Prozess war ein Lehrstück in Sachen Klassenjustiz: Politisch und moralisch war das Recht auf unserer Seite. Der Richter legte die Situation von 2024 ausführlich dar und konnte sich sogar ein Stück weit in die damalige Stimmung der Kollegen hineinversetzen: „Es steht außer Frage, dass Sie und Ihre Kollegen in so einer Situation emotional aufgewühlt waren.“ Er stimmte auch der Argumentation von Jörn Kleffel und seinem Anwalt Frank Stierlin zu, dass gewerkschaftliche Vertrauensleute „das Recht und sogar die Pflicht haben, ihre Kollegen über wichtige Entwicklungen zu informieren“.

 

Der Streitpunkt sei jedoch klar: Das Koalitionsrecht der Arbeiter, also ihr Recht auf gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, müsse gegen das Eigentumsrecht von VW und dessen Recht auf die vereinbarte Arbeitsleistung abgewogen werden – sprich gegen das Recht auf Ausbeutung der Arbeitskraft der VW-Arbeiter. Mit dem Bandstopp habe Jörn Kleffel „in einem Akt der Eigenmacht“ und „ohne Not“ entschieden, die Interessen der Arbeiter über die von VW zu stellen. Das sei nicht zu akzeptieren. Das Recht stehe hier eindeutig auf Seiten von VW. Jörn Kleffel hätte seine Kollegen schließlich auch in der Pause informieren können.

 

Der Auftritt der VW-Vertreter war selbstherrlich und überheblich: „Angesichts des sicheren Sieges könnte es wichtigtuerisch wirken, noch etwas zu ergänzen.“ Zugleich war offensichtlich, dass sie in der Defensive waren. So konnten sie weder den angeblichen Schaden durch den Bandstopp „im niedrigen vierstelligen Bereich pro Minute“ exakt beziffern.

 

Das konnte die VW-Seite jedoch nicht zugeben, weil es die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung infrage gestellt hätte. Ebenso wenig ging sie auf die Pläne zur Arbeitsplatzvernichtung und deren Auswirkungen auf Tausende Arbeiter und Familien ein.

 

Stattdessen versuchten die VW-Vertreter, Jörn Kleffel als Unruhestifter hinzustellen. Einer der Anwälte sprach bereits die Angst vor einem „illegalen Streik“ aus. Richter Rinck offenbarte, dass das bürgerliche Recht aufseiten der Kapitalisten steht und damit deren Freiheit zur Ausbeutung geschützt wird. Man müsse den Vorgang wie einen Präzedenzfall behandeln, „sonst könnten ja Nachahmer auf die Idee kommen, einfach das Band anzuhalten“. Empörend war, dass er dafür die wichtigste Lehre aus dem Faschismus missbrauchte: „Wehret den Anfängen!“

 

Engagiert nahmen Jörn Kleffel und sein Anwalt die Argumentation der Gegenseite auseinander und rückten den Angriff von VW auf die Arbeiter in den Mittelpunkt: Alle „Gerüchte“ von 2024 haben sich bewahrheitet, und aktuell wurden die Pläne von VW sogar noch verschärft. Die Werke in Hannover, Heilbronn, Emden und Zwickau stehen vor dem Aus, 120.000 Arbeitsplätze weltweit sollen vernichtet werden.

 

Mit diesem Generalangriff ist VW der Unruhestifter – nicht kämpferische Gewerkschafter! Der heutige Prozess hat uns darin bestärkt, dass der Kampf dagegen richtig ist, dass wir dabei auf die eigene Kraft vertrauen und uns das Recht auf Streik nehmen müssen.