Pressemitteilung des Widerstandskomitees Hannover gegen Werksschließung und Entlassungen bei VW
Protest gegen Arbeitsplatzvernichtung darf nicht gemaßregelt werden!
Das Widerstandskomitee Hannover gegen Werksschließung und Entlassungen bei VW informiert Sie über einen Prozess am Landesarbeitsgericht Hannover am kommenden Mittwoch, 19. August:
Es dreht sich um den Revisionstermin, nachdem das Arbeitsgericht Hannover am 25. November 2025 die Klage des Vertrauensmanns der IG Metall Jörn Kleffel gegen eine Abmahnung abgewiesen hatte. Diese Abmahnung wurde seitens VW mit einem „schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten" begründet. Dieser soll darin bestehen, dass im Zuge des Kampfs der Belegschaften gegen die Drohung von Werksschließungen im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2024 ein Montageband für drei Minuten angehalten wurde, um die Kollegen über eine an dem Tag durchgesickerte Verlagerungsplanung des ID Buzz in ein polnisches VW-Werk zu informieren.
Das sei eine nicht genehmigte "Unterbrechung des Betriebsablaufs“. Der Anwalt des Klägers, Herr Frank Stierlin, argumentiert dagegen, dass in solchen Ausnahmesituationen die Beratung, zudem sind alle Gewerkschaftsmitglieder, durch das Koalitionsrecht (§9 Grundgesetz) gedeckt ist.
Unterstützt Jörn Kleffel bei diesem Prozess! Mittwoch, 19. August, um 12 Uhr am Landesarbeitsgericht Hannover, Leonhardstraße 15. Vor dem Gerichtsgebäude wird es um 11 Uhr eine Kundgebung geben.