Chemnitz

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DHL-Prozess: Vergleichsweise erfolgreich

Die schlechte Nachricht zuerst: Der DHL-Konzern ist wieder einen kritischen Arbeiter losgeworden. Das Sächsische Landesarbeitsgericht konnte sich nicht dazu durchringen, die verhaltensbedingte Kündigung des Kollegen K. durch DHL aufzuheben.

Von jw
DHL-Prozess: Vergleichsweise erfolgreich
An der Hauptstraße vor dem LAG wurde die Solidarität hupend begrüßt (rf-foto)

Am heutigen Dienstag fand vor dem Landesarbeitsgericht in Chemnitz die zweite Instanz gegen die Kündigung des Kollegen K statt. Die erste Instanz war DHL gefolgt.


Zunächst lief alles gut zwischen K und DHL. Der Kollege war anfangs als Leiharbeiter beim Logistik-Konzern am Flughafen Leipzig / Halle beschäftigt. Aufgrund offensichtlich guter Leistung wurde er relativ schnell festangestellt.


Nach einigen Jahren in Dauernachtschicht traten gesundheitliche Probleme auf. Auch gewerkschaftliches Engagement kam hinzu. Nun wurden K immer wieder Verstöße gegen Arbeitspflichten vorgeworfen. Mehrmals wurde er zu Personalgesprächen vorgeladen. Immer außerhalb der Arbeitszeit und unter Verstoß gegen Arbeitszeitgesetze. Während DHL die Beschäftigten in Dauernachtschicht hält, ist die Geschäftsleitung zu bequem, sich nachts in den Betrieb zu begeben. Nachdem K mehrere Einladungen zu diesen Gesprächen ausgeschlagen hatte, wurde er vom Konzern verhaltensbedingt gekündigt. Inklusive deshalb drohender Sperre beim Arbeitslosengeld I.

 

Der DGB gab K auch in der zweiten Instanz Rechtsschutz und einige solidarische Prozessbesucherinnen und -besucher stärkten K den Rücken. Die Fahnen von Ver.di und der MLPD wehten vor Prozessbeginn vor dem LAG und wurden an der Hauptstraße von einigen Autofahrerinnen und Autofahrern freundlich hupend begrüßt. Sie ahnten wohl, dass einer der ihren gleich vor den LAG-Richtern steht.


Der Prozess selbst wurde relativ formal abgehandelt. Weder gesundheitliche Probleme noch die merkwürdige Praxis der Gespräche tagsüber wurden gründlich besprochen. Der DHL-Vertreter schien zu keinerlei Zugeständnissen bereit, vor allem die Weiterbeschäftigung käme nicht infrage. Den von der DGB-Anwältin vorgeschlagenen Vergleich mit einer Abfindung über 5000 Euro wies er noch empört von sich. "Diesen arroganten Schnösel kennen wir schon von anderen DHL-Prozessen", wisperte eine Prozessbesucherin.

 

Am Ende kam es anders, als es dem DHL-Kündigungsanwalt, Lars Letzas, vorschwebte. Mit einer Widerrufsfrist von einer Woche wurde die Kündigung umgewandelt in eine betriebsbedingte. K erhält eine Abfindung von 1000 Euro und DHL wird ihm ein positives Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote zwei ausstellen. Wie es auch seiner ursprünglichen Leistung entspricht.


"Vergleichsweise erfolgreich", so eine Zusammenfassung nach dem Prozess. Dazu hat die Solidarität auch ihren Beitrag geleistet. "Damit hätte ich nicht gerechnet, dass DHL eine Abfindung zahlen wird", so die DGB-Anwältin offen. Sie wünscht sich für die Zukunft einen Prozess, in dem die Praxis der Personalgespräche außerhalb der Arbeitszeit juristisch zu Ende geklärt wird. Das war in der heutigen Konstellation nicht möglich.