Mythen um das Versammlungsgesetz NRW

Mythen um das Versammlungsgesetz NRW

Der Trick mit der „Versammlung in der Versammlung“

Immer wieder werden fortschrittliche oder revolutionäre Teilnehmer aus Versammlungen ausgeschlossen. Die Begründung lautet manchmal: Sie bildeten eine „Versammlung in der Versammlung“. Das ist eine groteske Argumentation – und rechtlich falsch.

Peter Weispfenning, Rechtsanwälte Meister und Partner, Gelsenkirchen

Das Versammlungsgesetz NRW kennt den Begriff „Versammlung in der Versammlung“ überhaupt nicht. Er ist ein rein juristisches Konstrukt aus der Literatur und Rechtsprechung. Gemeint ist der seltene Fall, dass sich eine Gruppe ab drei Personen bewusst und erkennbar von der Hauptversammlung abspaltet.

 

Bloße abweichende Meinung, Gegenbanner, offene Mikrofone, Blocks in Demonstrationen, selbst kritische Sprechchöre und erst recht politische Haltung reichen dafür nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte in NRW¹ haben klargestellt: Bis an die Grenze der erheblichen Störung dürfen Teilnehmer auch gemeinsam abweichende Positionen äußern, ohne aus der Versammlung herauszufallen.

 

Das Bundesverfassungsgericht entschied dazu:

 

„Der Schutz des Art. 8 GG erstreckt sich auch auf Teilnehmer, die den Zielen der Versammlung kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies mit kommunikativen Mitteln zum Ausdruck bringen wollen. Der Schutz endet erst dort, wo es nicht mehr um kritische Teilnahme, sondern um die Verhinderung der Versammlung geht.“²

 

Wer Teilnehmer mit dem Etikett „Versammlung in der Versammlung“ ausschließen will, weil sie politisch missliebig sind, betreibt Willkür. Der Ausschluss ist nach § 6 Abs. 4 VersG NRW nur bei erheblicher Störung der Ordnung zulässig – und unter freiem Himmel nur mit Zustimmung der Polizei.

 

§ 7 Abs. 3 VersG NRW schützt ausdrücklich kommunikative Gegenproteste. Wer diesen Schutz mit dem Kunstbegriff „Versammlung in der Versammlung“ aushebelt, missbraucht das Gesetz.

 

Die Versammlungsfreiheit schützt gerade auch den Meinungsstreit. Wer das leugnet, will keine demokratische Versammlung, sondern eine politisch gleichgeschaltete Kundgebung.