Verbrechen müssen gesühnt werden – aber nicht durch neue Reaktionäre

Verbrechen müssen gesühnt werden – aber nicht durch neue Reaktionäre

Todesurteil gegen Assad

Ein Gericht in Damaskus hat den gestürzten syrischen Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihm wurden unter anderem vorsätzliche Tötungen, Folter, willkürliche Inhaftierungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Auch Assads Bruder Maher und weitere frühere Funktionäre erhielten Todesurteile. Assad lebt seit seinem Sturz im Dezember 2024 im russischen Exil; eine Auslieferung ist derzeit nicht absehbar.

Von ffz

Dass Assad für die Verbrechen seines Regimes zur Verantwortung gezogen werden muss, ist richtig und überfällig. Jahrzehntelang wurden Oppositionelle und Revolutionäre verfolgt und gefoltert. Im Bürgerkrieg ging das Regime mit äußerster Brutalität gegen Teile der eigenen Bevölkerung vor. Eine Aufarbeitung dieser Verbrechen und eine Bestrafung der Verantwortlichen sind im Interesse des syrischen Volkes.

 

Doch ausgerechnet die heutigen Machthaber Syriens können sich kaum glaubwürdig als unbefangene Richter über diese Verbrechen aufspielen. Präsident Ahmed al-Scharaa war Führer der faschistisch-islamistischen Hayat Tahrir al-Scham (HTS), die aus der früheren syrischen Al-Qaida-Filiale hervorging. Zwar brach HTS bereits 2016 formell mit Al-Qaida; die heutige Staatsführung ist aber wesentlich aus dieser islamistisch-dschihadistischen Bewegung hervorgegangen.

 

Vor allem sind auch unter der neuen Herrschaft schwere Verbrechen begangen worden. Bei den Massakern an der überwiegend alawitischen Bevölkerung an der syrischen Küste im März 2025 wurden nach Untersuchungen mehr als 1.400 Menschen getötet. Eine UN-Untersuchung dokumentierte außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere schwere Verbrechen durch verschiedene bewaffnete Kräfte, darunter der Regierung zugeordnete Verbände. Auch bei den Kämpfen in der mehrheitlich drusischen Provinz Suweida wurden syrischen Regierungskräften von Human Rights Watch schwere Übergriffe und rechtswidrige Tötungen vorgeworfen.

 

Gerechtigkeit kann aber nicht darin bestehen, dass eine reaktionäre Herrschaft die Verbrechen der vorherigen abrechnet und ihre eigenen unter den Teppich kehrt. Nötig wäre eine unabhängige Aufarbeitung aller Verbrechen gegen das syrische Volk – gleichgültig, ob sie vom Assad-Regime, von islamistischen Kräften oder anderen bewaffneten Akteuren begangen wurden.

 

Fragwürdig ist auch das verhängte Strafmaß. Dass Assad für Mord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hart bestraft werden muss, steht außer Frage. Aber ist die Todesstrafe tatsächlich Ausdruck einer fortschrittlichen Justiz? Sie übernimmt letztlich das archaische und überkommene Prinzip, einen Menschen im Namen des Staates zu töten - ohne Möglichkeit zur Umerziehung.

 

Menschenrechtsbeobachter haben bereits Zweifel an Verfahrensstandards bei den neuen syrischen Prozessen geäußert. Eine wirkliche Abrechnung mit der Assad-Diktatur muss durch das syrische Volk erfolgen.