Kinder- und Jugendhilfe-"Reform"
Kritik am Zusammenstreichen der Einzelbetreuung
Die Bundesregierung will ihre Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe senken und hat Änderungen dafür nun auf den Weg gebracht. Unter anderem soll die individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eingeschränkt werden. Eine Betreuungsperson wird künftig für mehrere betreuungsbedürftige Kinder etwa bei der Begleitung im Schulunterricht zuständig sein. Diese Änderung stieß selbst beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, auf Unverständnis. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher ... zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie". Der Sozialverband VdK warnte vor einer Schlechterstellung betroffener Familien. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach von einem "Rückschritt für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen" und dass der Bundestag das Gesetz nicht beschließen dürfe.